Kommentar Urteil aus Karlsruhe - Tiefgelbe Karte

Es ist erschreckend, wenn eine Bundesregierung sehenden Auges Informationsrechte des Parlaments unterdrückt. Sie hat dadurch den Gang der Opposition nach Karlsruhe provoziert. Dass die Koalition jetzt die eindeutige juristische Niederlage in eine Bestätigung der täglichen regierungsamtlichen Informationspraxis umdeutet, macht die Sache nicht erträglicher.

Denn: Es geht bei der dauerhaften Subvention für den ESM-Rettungsschirm ausschließlich um die Nutzung von Steuergeldern. Wenn das Parlaments-Plenum durch unvollständige Informationen in einer nicht akzeptablen Art hinters Licht geführt wird, dann muss klar reagiert werden.

Die Richter, die - selten genug - einstimmig die Verfassungsbeschwerde bestätigten, mussten nur in frühere Urteile schauen. Der Senat in Karlsruhe bewegt sich erneut innerhalb seiner bisherigen Rechtsprechung, die durch die Bank auf einer Stärkung der Parlamentsrechte beharrte.

Ärgerlich ist das Verfahren auch aus einem ganz anderen Grund: Das Bundesverfassungsgericht entwickelt sich mehr und mehr zu einer Nebenregierung. Der politische Streit in einer wachsenden Zahl von Fällen wird nicht mehr auf der parlamentarischen Bühne geführt, sondern als Klage an das Verfassungsgericht weitergereicht. Das ist für die Parteipolitik ein bequemer Weg. Allerdings verschiebt sich dadurch das politische Machtgefüge.

Fest steht: Karlsruhe hat der Bundesregierung die tiefgelbe Karte gezeigt. Das Urteil kann Berlin nicht übergehen.

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