Abschiebung von Sami A. Treffen von Horst Seehofer und Joachim Stamp abgesagt

BERLIN · Der Bundesinnenminister und der NRW-Integrationsminister sagen ihr Asyltreffen ab, weil - so die offizielle Begründung - noch Fragen auf Arbeitsebene offen sind. Der Fall ist heikel - für den Bund und auch für NRW.

 Hat sich am Dienstag nicht mit Horst Seehofer getroffen: Joachim Stamp (FDP), Flüchtlingsminister von Nordrhein-Westfalen.

Hat sich am Dienstag nicht mit Horst Seehofer getroffen: Joachim Stamp (FDP), Flüchtlingsminister von Nordrhein-Westfalen.

Foto: dpa

Vielleicht auch dies ein Masterplan – zur Probe. Horst Seehofer lässt während seines Urlaubs im Keller seines Ferienhauses im oberbayerischen Schamhaupten wieder seine Modelleisenbahn fahren. 69 Runden zum gerade gewesenen 69. Geburtstag. Er könnte „Rückführung“ spielen, ähnlich, wie er zu früheren Zeiten auch eine Plastikfigur namens Angela Merkel auf der Modell-Lokomotive durch den Tunnel der Eisenbahn gejagt hat. Man kann sich vorstellen: mit breitem Grinsen.

Rückführung – das ist genau jenes Wort, das in seinem lange unter Verschluss gehaltenen Masterplan Migration, den der Bundesinnenminister in der vorigen Woche in Berlin endlich vorstellte, 19 Mal vorkommt. Der CSU-Chef hat diese große Koalition in Berlin erst vor zwei Wochen – inklusive eines eigenen Rücktrittsangebotes – an den Rand des Scheiterns gebracht. Jetzt gibt es eine Einigung mit der CDU und dem Koalitionspartner SPD, um Rückführungen von Asylbewerbern „weiter zu beschleunigen“.

Womöglich auch im Fall des als islamistischen Gefährders eingestuften Sami A. von Nordrhein-Westfalen nach Tunesien, der unter Polizeibegleitung am vergangenen Freitag trotz eines richterlich angeordneten Abschiebeverbots vom selben Tag nach Tunesien ausgeflogen worden war. Planungen für einen Abschiebeflug an diesem Freitag, den 13., „lagen auch dem Minister vor“, so eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.

Der Fall ist heikel. Sowohl für den Bund als auch für das Land NRW, das für die Rückführung von Asylbewerbern zuständig ist, siehe auch Seehofers Masterplan. Dort heißt es: „Die Rückführung fällt primär in die Zuständigkeit der Länder.“ Und weiter: „Der Bund ist jedoch zu einer zukünftig deutlich stärkeren Unterstützung bereit.“ Womöglich ist der Fall der Rückführung des Sami A. sogar so heikel, dass ein für Dienstag länger geplantes Treffen zwischen Bundesinnenminister Seehofer und NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) noch am späten Montagabend abgesagt wurde. Mit einer sehr technischen Begründung: Auf Arbeitsebene seien noch Fragen offen geblieben. Dabei wollten Seehofer und Stamp über eine weitere Beschleunigung von Asylverfahren wie auch über die Rückführung von Gefährdern und Kriminellen sprechen.

Wer das Treffen letztlich abgesagt hat? Darüber schweigen sich offiziell sowohl das Bundesinnenministerium wie auch das NRW-Flüchtlingsministerium aus. Stamp jedenfalls stellt sich auf den Standpunkt, zum Zeitpunkt der Abschiebung am vergangenen Freitag habe noch keine gerichtliche Entscheidung vorgelegen, die eine Rückführung des Tunesiers, der einmal Leibwächter von Osama bin Laden gewesen sein soll, untersagt hätte. Er hatte zuletzt die Rückführung nach Tunis verteidigt.

Rückendeckung erhält der NRW-Flüchtlingsminister von seiner Partei, der FDP. Deren Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Marco Buschmann, erklärte in Berlin, Stamp habe im Rahmen von Recht und Gesetz gehandelt, um einen Gefährder abzuschieben. Grünen-Chef Robert Habeck hält dagegen. Es sei für ihn „extrem fragwürdig“, wenn jemand abgeschoben werde, „obwohl klar war, dass das Verwaltungsgericht noch über die Rechtmäßigkeit entscheidet“. Habeck will Klarheit, ob Recht „gebrochen“ worden sei, „um ein Exempel zu statuieren“, sagte er der Nachrichtenagentur epd.

Sami A. sagte über seinen Anwalt der „Bild“: „Ich wurde aus Deutschland entführt. Um drei Uhr früh haben sie mich einfach mitgenommen.“ Sein Mandant habe protestiert, doch die Polizisten hätten gesagt, „dass das von ganz oben kommt und ich nichts dagegen tun könne“. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine Rückholung des eingestuften Gefährders Sami A. angeordnet.

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