Appell von Bonner Organisation Tierschutzbund: Keine Tiere als Ostergeschenk

Bonn · Immer mehr Kaninchen, Meerschweinchen und Mäuse landen im Heim. Der Tierschutzbund mit Sitz in Bonn appelliert an Bürger, zu Ostern keine Haustiere zu verschenken.

 Wer sich ein Kaninchen anschafft, sollte sich dies gut überlegen.

Wer sich ein Kaninchen anschafft, sollte sich dies gut überlegen.

Foto: picture alliance/dpa

In einem eindringlichen Appell an die Bürger hat der Deutsche Tierschutzbund vor der unüberlegten Anschaffung eines Tieres als Ostergeschenk gewarnt. „Wer sich für ein Tier interessiert, sollte unbedingt vorab überlegen, ob es auch wirklich ins eigene Leben passt“, sagte Verbandspräsident Thomas Schröder unserer Redaktion. Alle Familienmitglieder müssten einverstanden und alle Fragen vorab geklärt sein. Jedem müsse bewusst sein, dass er für ein Tier genügend Zeit und Geld brauche – auch für teure Tierarztbesuche. Ferner müsse geregelt sein, wer das Tier im Urlaub versorge. Oft endeten die Tiere letztlich im Tierheim. Die seien voll. Allein 2016 wurden rund 50 000 Kaninchen, Meerschweinchen und Mäuse abgegeben.

Nach der jüngsten Erhebung des Tierschutzbundes unter allen ihm angeschlossenen Tierheimen hatte in 2016 die Gesamtzahl der neuaufgenommenen Tiere mit rund 370 000 einen neuen traurigen Rekord erreicht – drei Jahre zuvor waren es noch 274 500. Den größten Teil machten Hunde (74 419) und Katzen (147 879) aus. Vor allem Katzen würden als Fundtiere abgegeben. Letztendlich könne man aber nicht sicher sein, ob sie ausgerissen sind oder ausgesetzt wurden. Ziervögel und Kleinsäuger würden größtenteils abgegeben.

Viele schätzen Situation falsch ein

Schröder: „Tiere werden aus den unterschiedlichsten Gründen im Tierheim abgegeben: weil sich die Lebenssituation ändert, weil der Halter verstirbt oder eine Allergie auftritt. Oft steht aber auch dahinter, dass das Tier unüberlegt und vorschnell angeschafft wurde. Leider schätzen einige Tierbesitzer die Situation falsch ein.“ Schröder betonte zugleich: „Tierheime helfen allen Tieren in Not und die Tierabgabe im Tierheim ist dem Aussetzen immer vorzuziehen.“ Durch mehr Umsicht vor der Anschaffung wäre es aber in den meisten Fällen vermeidbar, dass ein Tier ins Tierheim kommt.

Unterdessen ist das genaue Ausmaß von Tierquälerei bundesweit in Deutschland schwer zu beziffern. Nach einer ebenfalls aus dem Jahr 2016 stammenden und vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags veröffentlichten Erhebung wurden 748 Erwachsene, 16 Heranwachsende und sieben Jugendliche wegen Tierquälerei verurteilt. Schröder mahnte: „Wer Tiere absichtlich quält, vergreift sich nicht an einer Sache, sondern an einem Mitgeschöpf, das wie wir Schmerzen und Leiden empfindet. Wer mitbekommt, dass Tiere gequält oder schlecht gehalten werden, sollte nicht wegsehen und dies unbedingt dem zuständigen Veterinäramt oder der Polizei melden.“

Schröder verweist auf das Tierschutzgesetz

Schröder verwies auf das Tierschutzgesetz: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“ 2016 wurde in 705 Fällen eine Geldstrafe verhängt und von den 50 Freiheitsstrafen 46 zur Bewährung ausgesetzt. Die anderen vier Freiheitsstrafen beliefen sich auf einen Zeitraum zwischen einem und neun Monaten.

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