Flüchtlinge Syrer klagen auf Familiennachzug

Düsseldorf · Die Verwaltungsgerichte in NRW spüren die Folgen des Berliner Asylpakets. Im Juni und Juli kam es allein in Düsseldorf bereits zu monatlich 30 solcher sogenannter Verbesserungsklagen.

 Unter hoher Last: Am Verwaltungsgericht Düsseldorf häufen sich Klagen von Flüchtlingen.

Unter hoher Last: Am Verwaltungsgericht Düsseldorf häufen sich Klagen von Flüchtlingen.

Foto: picture alliance / dpa

Immer mehr Flüchtlinge aus Syrien wollen den Nachzug ihrer Familien nach Nordrhein-Westfalen gerichtlich erstreiten. Die Verwaltungsgerichte melden seit Juni eine stark zunehmende Zahl an Verfahren gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), um wieder einen gesicherten Schutzstatus mit einer Aufenthaltserlaubnis für mindestens drei Jahre und das Recht auf Familiennachzug zu erhalten.

„Wir registrieren einen starken Anstieg solcher Verfahren mit zuletzt zwei bis drei Eingängen pro Tag“, sagte der Präsident des NRW-weit größten Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Andreas Heusch, unserer Zeitung. Im Juni und Juli kam es allein in Düsseldorf bereits zu monatlich 30 solcher sogenannter Verbesserungsklagen, im August könnten es leicht doppelt so viele werden. Die Flüchtlinge wenden sich gegen die neue BAMF-Praxis, auch Syrern nur noch „subsidiären Schutz“ zu gewähren statt den vollen Status als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Die Bundesregierung hatte beschlossen, das Recht auf Familiennachzug für Menschen mit „subsidiärem Schutz“ für zwei Jahre komplett auszusetzen. Viele Syrer erhalten nur noch eingeschränkten Schutz befristet für zunächst ein Jahr, weil sie wegen des Bürgerkrieges zurzeit nicht zurück in ihre Heimat können. Für den vollen Flüchtlingsstatus müssen sie seit diesem Jahr jedoch nachweisen, dass sie in Syrien wegen Rasse, Religion, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugungen tatsächlich verfolgt werden. 2015 hatten die meisten Syrer vom BAMF noch den Flüchtlingsstatus erhalten.

Für die Verwaltungsrichter ist es extrem aufwendig, die individuelle Verfolgung zu überprüfen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eigens Anfragen an das Auswärtige Amt und die Vereinten Nationen gestellt, um die Entscheidungsbasis zu verbreitern. Die Asylverfahren halten die Justiz ohnehin trotz sinkender Flüchtlingszahlen weiter fest im Griff. In Düsseldorf etwa machen Asylverfahren inzwischen zwei Drittel aller eingehenden Klagen aus. Noch vor wenigen Jahren waren es nicht einmal 15 Prozent. Alle Gerichtskammern müssen inzwischen Asylverfahren bearbeiten.

Im Umgang mit sogenannten Untätigkeitsklagen von Asylbewerbern gegen das BAMF mussten die Verwaltungsgerichte deshalb zu einer unkonventionellen Lösung übergehen. Im ersten Halbjahr 2016 hatten sich täglich lange Schlangen vor den Gerichten gebildet, weil Flüchtlinge ihre Asylanträge mit Klagen gegen das BAMF beschleunigen wollten. Allein in Düsseldorf gingen mehr als 3000 Untätigkeitsklagen ein. Viele Verwaltungsgerichte boten den Klägern schließlich an, nur ihre Personalien aufzunehmen und beim Verfassen eines Schreibens mit der Bitte um einen Termin beim BAMF behilflich zu sein. Die Zahl der – juristisch ohnehin aussichtslosen – Untätigkeitsklagen ging so deutlich zurück.

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