Bundestag Staatsanwaltschaft prüft Sozialabgaben-Praxis

Berlin · Wie im Bundesrat wird nun auch im Bundestag überprüft, ob Honorarkräfte Besuchergruppen führen dürfen, oder ob das sozialversicherungspflichtige Jobs sind. Laut "Süddeutscher Zeitung" ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Parlamentsverwaltung.

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: dpa

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt im Bundestag wegen der Beschäftigung von Scheinselbständigen. Die Parlamentsverwaltung habe für insgesamt 40 Mitarbeiter jahrelang keine Sozialabgaben bezahlt, obwohl diese abhängig beschäftigt gewesen seien, meldet die "Süddeutsche Zeitung" (Samstag).

Das Blatt beruft sich auf Vorwürfe der Deutschen Rentenversicherung (DRV), deren Betriebsprüfer alle Unternehmen kontrollieren. Zudem liege ihr ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vor, in dem die untergeordnete Staatsanwaltschaft angewiesen wird, zuvor eingestellte Ermittlungen "gegen Verantwortliche des Deutschen Bundestags wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt" wieder aufzunehmen.

Es geht um Honorarkräfte des Referats Öffentlichkeitsarbeit und Besucherdienst des Bundestages, die etwa bei Messen die Arbeit des Parlaments vorgestellt haben. Sie wurden formal wie Selbstständige behandelt, die Rechnungen für ihre Tätigkeit stellten. Die DRV sei überzeugt, dass diese auf dem Papier selbständigen Mitarbeiter auf Grund ihrer Tätigkeit wie abhängig Beschäftigte zu behandeln gewesen wären. Darauf deuteten etwa Kleidungsvorschriften hin.

Die Bundestagsverwaltung sieht dies nach eigenen Angaben anders. Es sei "unzweckmäßig", solche Kräfte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, "weil die Einsatzorte und -zeiten stark differieren", zitiert die Zeitung einen Sprecher.

Im Bundesrat hatte es ähnliche Verfahren gegeben. Im Juli 2011 entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, dass der Einsatz selbstständiger Honorarkräfte bei der Führung von Besuchergruppen korrekt war. Sie seien sehr frei in der Art und Weise, wie sie ihre Führung gestalteten und würden nicht kontrolliert, erklärte ein Gerichtssprecher. "Im maßgeblichen Kern ihrer Tätigkeit sind die Honorarkräfte weisungsunabhängig", hieß es.

Die Potsdamer Richter bezweifelten jedoch, ob es sozialpolitisch sinnvoll ist, "dass das Verfassungsorgan Bundesrat nicht den Weg wähle, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen". Über diese Frage musste das Gericht jedoch nicht urteilen. Es hatte nur zu entscheiden, ob der Bundesrat gegen das Gesetz zur Scheinselbstständigkeit verstößt. (Az.: L 1 KR 206/09)

Über die Frage, ob der Bundestag als höchstes Verfassungsorgan Scheinselbstständige beschäftigt hat, muss nun auch das Berliner Sozialgericht entscheiden. Für den Fall interessieren sich dem Zeitungsbericht zufolge auch Abgeordnete der Opposition: Hans-Christian Ströbele (Grüne) und Ottmar Schreiner (SPD) verlangen Akteneinsicht in einen internen Prüfbericht der Bundestagsverwaltung, was ihnen aber verweigert werde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort