Kommentar zum NSU-Prozess Späte Worte

Meinung | Berlin · Es ist auffällig, dass die mutmaßliche NSU-Terroristin erst in der Schlussphase des Prozesses zum Reden bereit ist, und auch dies reichlich pauschal. Den Angehörigen der Opfer kann dies nicht gerecht werden.

 Beate Zschäpes späte Bereitschaft, sich vor Gericht zu erklären, kommt überraschend.

Beate Zschäpes späte Bereitschaft, sich vor Gericht zu erklären, kommt überraschend.

Foto: dpa

Beate Zschäpe hat drei Jahre und vier Monate vor Gericht geschwiegen. Sie hat den Angehörigen der Opfer beim Betreten des Gerichtssaals demonstrativ den Rücken zugewandt. Sie hat versucht, das Gericht für befangen erklären zu lassen. Sie hat später ihre Pflichtverteidiger angezeigt, weil diese ihre Verschwiegenheitspflicht verletzt hätten. Eine Frau mit wenig Skrupel und starken Nerven.

Doch nun, nach mehr als 300 Verhandlungstagen, hat die mutmaßliche NSU-Terrorhelferin ihr Schweigen, das einem Gelübde gleichkam, gebrochen. Was das ist? Taktik? Einsicht? Umkehr? Läuterung? Zschäpes späte Bereitschaft, sich vor Gericht zu erklären, kommt überraschend. Bislang hatte Zschäpe, die mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mehr als zehn Jahre in den Untergrund abtauchen konnte, alles unterlassen, um zur Aufklärung der unfassbaren Mordserie der rechtsextremistischen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) beizutragen.

Ob sich Zschäpe tatsächlich von nationalsozialistischem Gedankengut distanziert hat und dies mit dem Versuch einer Entschuldigung bei den Angehörigen der Opfer verbindet oder nur der Höchststrafe entkommen will, bleibt offen und muss das Gericht entscheiden. Es ist auffällig, dass die mutmaßliche NSU-Terroristin erst in der Schlussphase des Prozesses zum Reden bereit ist, und auch dies reichlich pauschal. Den Angehörigen der Opfer kann dies nicht gerecht werden. Eine vom Papier abgelesene Erklärung von einer Minute ist bei zehn Morden, die ohnehin nicht geheilt werden können, erkennbar zu wenig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort