Raumnot und Personalmangel So steht es um den Offenen Ganztag in NRW

Düsseldorf · Experten fordern einheitliche Qualitätsstandards beim Offenen Ganztag in NRW. 80 Prozent der Kinder nutzen das Angebot, die Verhältnisse sind haaresträubend. Fragen und Antworten zum Thema.

 Ab 2025 soll ein Rechtsanspruch auf OGS-Betreuung gelten.

Ab 2025 soll ein Rechtsanspruch auf OGS-Betreuung gelten.

Foto: picture alliance / Arne Dedert/d

Seit 2003 gibt es an Grundschulen in NRW die „Offene Ganztagsschule“ (OGS). Die Teilnahme ist freiwillig, die Betreuung schließt sich an den Halbtagsunterricht an. Zum Angebot zählen meist ein Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und mancherorts auch Arbeitsgemeinschaften, also Freizeitangebote. Ab 2025 soll nach dem Willen des Bundes ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme gelten. Fragen und Antworten zum Thema.

Wie viele Grundschulkinder in NRW besuchen eine OGS?

Mehr als 90 Prozent der Grundschulen in NRW sind inzwischen Offene Ganztagsschulen. Im Schuljahr 2017/18 nahmen das Angebot 300 000 Grundschüler in Anspruch und damit 46 Prozent. Der Bedarf liegt nach Angaben des Grundschulverbands NRW aber bei 70 Prozent. Dabei variiert die Nachfrage sehr stark: In ländlichen Regionen liegt sie eher bei 20 bis 30 Prozent, in manchen Vierteln größerer Städte jedoch bei 100 Prozent. Auch in diesem Schuljahr gingen wieder Hunderte Schüler leer aus.

Warum steht die OGS in der Kritik?

Einhellig kritisieren Opposition, Eltern-, Lehrer- und Schulverbände, dass es keine verbindlichen Qualitätsstandards für die OGS gibt. Es ist nicht einmal vorgeschrieben, dass die Betreuer eine pädagogische Ausbildung haben müssen oder wie viele Kinder maximal in einer Gruppe sein dürfen. Auch die empfohlene Quadratmeterzahl von mindestens drei pro Kind wird häufig unterschritten. Mancherorts muss das Mittagessen aufgrund von Raumnot in vier Schichten eingenommen werden. Die Träger der OGS, zumeist die Freien Wohlfahrtsverbände, beklagen eine viel zu geringe finanzielle Ausstattung. Die SPD-Fraktion im Landtag hat nun einen Antrag gestellt, damit die Landesregierung einen Zukunftsplan für die Ganztagsschule vorlegt.

Was sagt die Landesregierung?

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP): „In Nordrhein-Westfalen obliegt die konkrete Ausgestaltung der Ganztagsangebote den Trägern. Das Land allein fördert die OGS jährlich mit rund 550 Millionen Euro, kommunale Mittel und Elternbeiträge sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Aufgrund der steigenden Nachfrage hat das Land die Finanzmittel für die OGS seit 2017 um rund 90 Millionen Euro erhöht, während der Bund bisher nur eine einmalige Zahlung zugesagt hat.“

Ab wann greift der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz in der Grundschule?

Nach dem Willen der großen Koalition soll ab 2025 jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz haben. Offen bleibt dabei bisher, an welchem Ort und mit welchen Konzepten die Ganztagsversorgung der Grundschulkinder umgesetzt werden soll.

Was muss bis 2025 geschehen?

Vor allem muss ähnlich wie zuletzt beim Digitalpakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen geklärt werden, wer die Kosten des Ganztagsausbaus trägt. NRW kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu, weil die Koordination der Verhandlungen mit dem Bund bei NRW-Schulministerin Gebauer liegen wird.

Was fordert die Ministerin?

„Ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ist wünschenswert. Nach wie vor ist völlig offen, unter welchen Bedingungen dieser Rechtsanspruch umgesetzt werden soll. Dafür wissen schon jetzt alle Beteiligten, dass die veranschlagten zwei Milliarden Euro zur Umsetzung eines solchen Rechtsanspruchs bei Weitem nicht auskömmlich sein werden“, sagt Gebauer. „Die zwei Milliarden Euro für ganz Deutschland können nicht mehr als eine Anschubfinanzierung sein, die weitere Finanzierung ist bisher völlig ungeklärt. Dies muss auch die Bundesregierung endlich deutlich kommunizieren – hier wünsche ich mir von der Bundesregierung Ehrlichkeit.“ Von der Höhe der Bundesmittel hänge am Ende maßgeblich ab, inwieweit verbindliche Qualitätsstandards für die OGS eingeführt werden könnten.

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