Kommentar über die EU-Datenfreigabe So geht es nicht

Meinung · Wer Schwierigkeiten in der polizeilichen Alltagsarbeit beklagt, muss zur Verbesserung der Situation nicht gleich alle Grundrechte torpedieren und verfassungsrechtliche Schutzwälle schleifen. Die geplante Verordnung muss dringend nachgebessert werden.

 Viele Verbrechen spielen heute im virtuellen Raum oder werden dort vorbereitet.

Viele Verbrechen spielen heute im virtuellen Raum oder werden dort vorbereitet.

Foto: picture alliance/dpa

Natürlich wäre es blauäugig, den Fahndern bei der Aufdeckung schwerer Delikte bürokratische Hindernisse in den Weg zu legen. Niemand könnte nachvollziehen, wenn Ermittler an der Verfolgung von Anschlägen oder Gewalttaten gegen Menschen gehindert werden, weil sie keinen schnellen Zugriff auf Online-Absprachen oder -Planungen bekommen – und sich stattdessen an komplizierte, zwischenstaatliche Rechtshilfe-Verfahren halten müssen.

Doch wer solche Schwierigkeiten in der polizeilichen Alltagsarbeit beklagt, muss zur Verbesserung der Situation nicht gleich alle Grundrechte torpedieren und verfassungsrechtliche Schutzwälle schleifen. Die Vorstellung, dass deutsche Internet-Unternehmen am Ende mangels staatlicher Mitwirkungsmöglichkeiten an der Verfolgung politischer Oppositioneller beteiligt sein könnten, die nach deutschem Recht gar nicht strafbar ist, wäre abenteuerlich.

Nein, diese Verordnung muss nachgebessert werden. Wie bisher sollte ein Richter den „Einbruch“ in die Privatsphäre eines Verdächtigen genehmigen. Dieses Verfahren hat sich bewährt und darf nicht gekippt werden. Polizei und Sicherheitsbehörden sollen alle die Instrumente bekommen, die sie zur Vermeidung schwerer Straftaten brauchen – doch dann muss man die zügige Bearbeitung solcher Datenabfragen per Rechtshilfe-Ersuchen verbessern, nicht aber das Grundrecht der Bürger auf Schutz ihrer Privatsphäre durchlöchern.

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