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Strafanzeige gegen NRW-Finanzminister
Schweizer Anwalt zeigt Borjans wegen Steuer-CD an
dpa
Genf. Steuer-CDs aus der Schweiz werde er auch künftig kaufen, sagte NRW-Finanzminister Walter-Borjans im eidgenössischen Fernsehen. Einen Genfer Anwalt hat das so erbost, dass er nun Strafanzeige erstattete. Der Minister sieht es gelassen.
Bleibt gelassen: NRW-Finanzminister Borjans. Foto: dpa
Wegen des Ankaufs von CDs mit Bankdaten mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher hat eine Anwalt in der Schweiz Strafanzeige gegen Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans erstattet. Der SPD-Politiker verstoße durch den Erwerb gestohlener Datensätze nachweislich gegen Schweizer Recht, sagte der Genfer Jurist Pierre Schifferli am Dienstag.
Ob die Schweizer Bundesanwaltschaft gegen den NRW-Minister ermittelt, steht noch nicht fest. "Die Anzeige wird zurzeit geprüft", sagte Sprecherin Jacqueline Bühlmann.
Anwalt Schifferli wirft Walter-Borjans acht Straftatbestände vor - darunter Hehlerei, Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses, Wirtschaftsspionage, Verrat von Geschäftsgeheimnissen und illegale Beschaffung personenbezogener Daten. Allein auf Wirtschaftsspionage stünden nach Artikel 273 des Schweizer Strafgesetzbuches im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Gefängnis.
Diplomatische Beobachter in Bern halten es allerdings für wenig wahrscheinlich, dass die Bundesanwaltschaft tatsächlich Ermittlungen gegen Walter-Borjans einleitet. Nur wenn dies der Fall wäre und dann auch ein Haftbefehl ausgestellt würde, hätte er bei einer Reise in die Schweiz eine Festnahme zu fürchten.
Der Minister selbst zeigt sich unbeeindruckt und verwies auf die Rechtslage. "Vor dem ersten Ankauf einer Daten-CD hat bereits mein Vorgänger Helmut Linssen von der CDU die Rechtslage gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium geprüft. Der Erwerb und die Verwertung von Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher sind richtig und rechtmäßig", betonte der Minister am Dienstag in einer Stellungnahme.
Zuletzt hatte die Schweizer Justiz im März 2012 Haftbefehle gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder erlassen. Ihnen wird vorgeworfen, mit dem Ankauf einer Daten-CD Beihilfe zur Wirtschaftsspionage geleistet und gegen das Bankgeheimnis verstoßen zu haben. Ein entsprechendes Amtshilfeersuchen der Schweiz wird jedoch allem Anschein nach von deutschen Behörden völlig ignoriert.
Er habe die Anzeige beim obersten Schweizer Staatsanwalt Michael Lauber eingereicht, erklärte Schifferli und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der Zeitung "Tribune de Gèneve". Allerdings scheint er selbst nicht recht an einen Erfolg zu glauben. "Die Position des Bundesanwalts ist natürlich eine sehr politische. Er wurde ja bekanntlich vom Schweizer Parlament gewählt", sagte Schifferli.
Er habe die Anzeige beim Bundesanwalt erstattet, weil es um eine internationale Dimension gehe und deshalb allein diese Staatsanwaltschaft zuständig sei.
"Ob ein Verfahren eröffnet wird, ist natürlich auch eine Frage der Politik", sagte Schifferli. "Es ist klar, dass er (der Bundesanwalt) probieren wird, irgendwelche juristischen Argumente zu finden, die aber eigentlich politisch sind, um diese Ermittlungen nicht zu führen."
Schifferli stützt sich nach eigenen Angaben unter anderem auf Äußerungen von Walter-Borjans in der Schweizer Fernsehsendung "Arena". Dort hatte der Minister am vergangenen Freitag bestätigt, dass er auch künftig CDs mit Schweizer Bankdaten zu kaufen gedenke. Die Daten-CDs seien in Deutschland ein wichtiger Bestandteil der Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung.
Für den Kauf solcher CDs seinen bisher von deutschen Behörden rund zehn Millionen Euro ausgegeben worden, wobei sich Bund und Länder die Kosten geteilt haben. Aus Sicht des Anwalts hat der Minister damit in aller Öffentlichkeit bestätigt, "dass er die Finanzierung für den Ankauf gestohlener Schweizer Bankdaten organisiert".
Artikel vom 28.08.2012
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