Kommentar zum Fall Böhmermann/Merkel Schmäh und ein Ende

Meinung | Bonn · Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage von Jan Böhmermann gegen Angela Merkel abgewiesen. Eine Berufung ist zum Glück nicht möglich, kommentiert GA-Redakteur Dietmar Kanthak.

 Jan Böhmermann hat gegen Angela Merkel geklagt.

Jan Böhmermann hat gegen Angela Merkel geklagt.

Foto: dpa

Es reicht. Der TV-Satiriker Jan Böhmermann hat das Publikum lange genug mit seinem spätpubertären „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und den juristischen Folgen beschäftigt. Ihre Rezension von 2016 („bewusst verletzend“) wird die Kanzlerin, wie bereits vor drei Jahren versprochen, nicht wiederholen. Deshalb hat das Berliner Verwaltungsgericht Böhmermanns Unterlassungsklage gegen Angela Merkel zu Recht abgewiesen. Eine Berufung ist nicht möglich: ein Glück.

Man kann mehrere Lehren aus dem Vorgang zu ziehen. Zum einen muss eine aufgeklärte Gesellschaft immer wieder überprüfen, wie viel künstlerische Ausdrucksfreiheit sie sich und den Zielscheiben satirischer Spitzen zumutet. Böhmermann ist mit seinem Poem sicherlich an die Grenzen gestoßen. Die Kanzlerin ihrerseits hätte nicht den Eindruck erwecken sollen, sie suspendiere das hohe Gut der Meinungsfreiheit, um einen unbequemen, aber nützlichen (Flüchtlingskrise!) Mann wie Erdogan zu besänftigen.

Die hitzige Kontroverse über das Gedicht hatte ihr Gutes. Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes ist kein Vergehen mehr. Der Paragraf 103 Strafgesetzbuch wurde am 1. Januar 2018 abgeschafft. Böhmermann musste jedoch in einem zivilrechtlichen Verfahren zur Kenntnis nehmen, dass auch die satirische Abrechnung mit Erdogan sprachliche Exzesse mit sexuellem Bezug nicht rechtfertigt. Einschlägige Passagen darf der Schmähpoet nicht wiederholen.

Es wäre schön, Böhmermann würde nach drei Jahren mit diesem Kapitel seiner Karriere abschließen. Der juristische Epilog vor Gericht diente vor allem der Eitelkeit des Fernsehunterhalters.

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