Kommentar zum Skandal beim Bundesamt für Migration Raum für Betrug

Meinung | Bremen · Außergewöhnlich Situationen, wie die Flut an Asylanträgen der letzten Jahre, bieten Möglichkeiten für Missbrauch, meint GA-Chefredakteur Helge Matthiesen. Eine Vorverurteilung der Beschuldigten sei jedoch falsch.

 Ein Blick auf das Schild an der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. In 1200 Fällen soll eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundesflüchtlingsamts in der norddeutschen Stadt Bremen zu Unrecht Asyl gewährt haben.

Ein Blick auf das Schild an der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. In 1200 Fällen soll eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundesflüchtlingsamts in der norddeutschen Stadt Bremen zu Unrecht Asyl gewährt haben.

Foto: dpa

Das Asylverfahren ist eigentlich nicht dafür gedacht, Hunderttausende Fälle abzuwickeln. Das zuständige Bundesamt arbeitete lange am Rande der öffentlichen Wahrnehmung, bis 2015 durch den Zustrom der Flüchtlinge seine heillose Überforderung deutlich wurde. In Windeseile baute der Bund eine neue Großbehörde auf, die menschliche Schicksale im Minutentakt entschied. Mit dem Ergebnis dieses Verfahrens haben jetzt die Verwaltungsgerichte zu tun, die gleichfalls am Rande des Möglichen arbeiten.

Solche Situationen bieten die Möglichkeit für Betrug. Der Bremer Fall fügt sich daher in das Gesamtbild einer verwaltungstechnischen Hauruck-Aktion. Für Urteile über die handelnden Personen ist es jedoch zu früh: Es wird zwar wegen Bestechlichkeit ermittelt. Doch die beschuldigte ehemalige Behördenleiterin könnte auch aus Mitleid mit der brutal verfolgten Minderheit der Jesiden gehandelt haben.

Dafür gibt es einige Indizien. Ein paar Anwälte und die gut vernetzte jesidische Minderheit in Norddeutschland machte sich die weiche Stelle in der Behörde zu Nutze. Offenbar hoffte man, im Wust der kaum überschaubaren Verfahren übersehen zu werden. Ob es diesen Akteuren um wirtschaftliche Interessen ging, ist ebenfalls offen. Am Ende funktionierten die Kontrollmechanismen dann doch noch. Das ist gut so, denn ohne ordentliche Verfahren funktioniert das Asylrecht nicht. Nur die Überprüfbarkeit sichert die Akzeptanz jener Menschen, die Asyl bekommen. Auch wenn es auf dem Weg dorthin menschlich harte Entscheidungen gibt.

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