Früheres Eingreifen möglich Polizei in NRW erhält deutlich mehr Befugnisse

Düsseldorf/München · In Nordrhein-Westfalen sollen die Strafverfolger künftig bereits bei „drohender Gefahr“ tätig werden dürfen. Die Befugnisse der Polizei werden stark ausgeweitet.

Der Marienplatz in München ist vor allem dann voller Menschen, wenn der FC Bayern mal wieder eine Meisterschale zu präsentieren hat. Am Donnerstag zogen hier mehr als 30.000 Menschen auf, ohne dass Jupp Heynckes in Sichtweite gewesen wäre. Die Demonstranten protestierten gegen das neue bayerische Polizeigesetz, das die Beamten mit deutlich mehr Kompetenzen ausstatten soll. Viele Bundesländer sind dabei, ihre Polizeigesetze anzupassen – auch Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf sieht – wie in Bayern – das Instrument der „drohenden Gefahr“ vor. Die Schwelle für polizeiliche Maßnahmen wird damit niedriger. Voraussetzung für ein Handeln von Polizisten war bislang eine konkrete Gefahr – was erheblich mehr verlangt. Der neue Begriff ist Grundlage für erweiterte Kontroll- und Überwachungsbefugnisse.

So soll die Polizei künftig verdachtsunabhängig, aber anlassbezogen Verkehrskontrollen durchführen und Fahrzeuge durchsuchen dürfen. Das ist so ähnlich aus anderen Bundesländern als Schleierfahndung bekannt. Das Gesetz sieht außerdem eine deutlich ausgeweitete Videoüberwachung vor. Öffentliche Plätze sollen verstärkt mit Videokameras beobachtet werden dürfen, und zwar schon dann, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass Straftaten vorbereitet oder begangen werden könnten. Bislang mussten dafür am fraglichen Ort häufig Straftaten begangen worden sein.

Mitgehört und mitgelesen

Präventiv und ohne Wissen der betroffenen Personen dürften Telefonate und mobile Kommunikation (SMS oder WhatsApp-Nachrichten) mitgehört und mitgelesen werden. Dafür könnten die Beamten auch in die Systeme der Endgeräte eingreifen und eine als „Bundestrojaner“ bekannte Software installieren. Zugänge müssen die Mobilfunkanbieter den Ermittlern gewähren. Ebenfalls präventiv und für bis zu drei Monate dürften Aufenthalts- und Kontaktverbote ausgesprochen werden.

Die Polizei soll Verdächtige künftig statt maximal 48 Stunden länger in Gewahrsam nehmen dürfen: eine Woche lang etwa bei Verstoß von Hooligans gegen Platzverweise, zehn Tage lang bei häuslicher Gewalt oder sogar 28 Tage lang bei drohender terroristischer Gefahr. Gefährder könnten künftig mit der Fußfessel überwacht werden. Zur Identitätsfeststellung soll die Polizei Kontrollierte bis zu sieben Tage lang festhalten können. Außerdem ist eine Ausrüstung der Beamten mit Distanz-Elektroimpulsgeräten vorgesehen, besser bekannt als „Taser“.

Widerstand gegen die Pläne

Innenminister Herbert Reul (CDU) verteidigt die Pläne: „Wenn wir terroristische Gefährder erwischen wollen, während sie planen, müssen wir frühzeitig wissen, was die vorhaben.“ Deshalb sei eine Überwachung der Kommunikationskanäle genauso unerlässlich wie die Ausweitung der präventiven Kontrollen. „Wenn ich die Wahl habe, einen mit einer falschen Nachricht vielleicht einen Tag zu lange im Gefängnis zu haben, oder zu verhindern, dass eine Bombe hochgeht und 100 Menschen tot sind, dann entscheide ich mich dafür, das Leben der Menschen zu sichern“, sagte Reul in einer Debatte im NRW-Landtag Ende April. Sein Ziel ist es, das Gesetz noch vor der Sommerpause am 16. Juli zu verabschieden.

Gegen die Pläne formiert sich Widerstand. Die Landesdatenschutzbeauftragten Helga Block sagte unserer Redaktion: „Die Maßnahmen und heimlichen Eingriffe richten sich in aller Regel gegen eine Vielzahl völlig unbeteiligter Personen.“ Gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung habe sie „durchgreifende datenschutzrechtliche Bedenken“, die Überwachung der Telekommunikation nennt sie einen „schweren Eingriff ins Grundgesetz“. Auch die Opposition aus Grünen und SPD hält den Gesetzentwurf für fragwürdig. „Die Einschränkung unserer Bürger- und Freiheitsrechte wird teilweise mit verfassungswidrigen Regelungen bezahlt“, sagt Verena Schäffer von den Grünen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort