Landeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf NRW krempelt die Lehrerausbildung um

Düsseldorf · Mit der Reform der Lehrerausbildung will die nordrhein-westfälische Landesregierung auf neue Herausforderungen reagieren.

Die Kernpunkte: Mehr Ausbildung in digitalen Medien, weniger Latein, mehr sonderpädagogische Kompetenzen für das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Schülern sowie islamische Religionslehre als Regelfach. Das Landeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zur Reform der Lehrerausbildung verabschiedet. Verbände und Opposition warnten vor einer Überfrachtung des Studiums.

Im Entwurf ist vorgeschrieben, dass Lehramtsanwärter auch mit Blick auf die Inklusion besser auf den Umgang mit digitalen Medien vorbereitet werden sollen. Von 2016 bis 2019 will NRW 4,5 Millionen Euro in die Medienausstattung für die schulpraktische Lehrerausbildung investieren. Weitere Neuerungen:

Fremdsprachenlehrer müssen mit Inkrafttreten des Gesetzes kein Latinum mehr nachweisen. Für Geschichte und Philosophie reicht das "kleine Latinum".

Absolventen aus Fachhochschulen sollen als Seiteneinsteiger in Berufskollegs tätig werden. Dabei wird auf den Nachweis einer zweiten Fremdsprache verzichtet.

Lehramtsanwärter leisten ein fünfwöchiges Eignungspraktikum in der Schule. Zudem müssen angehende Lehrer ein Praktikum in einem schulnahen Berufsfeld - etwa Kinder- und Jugendhilfe nachweisen. Das im Februar gestartete, mindestens fünfmonatige Praxissemester im Masterstudium bleibt.

NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sprach von einer konsequenten Ausrichtung der Lehrerausbildung "auf die Zukunft". Neben der Inklusion in Regelschulen sei das Lernen mit digitalen Medien die wichtigste Aufgabe. CDU-Schulexperte Klaus Kaiser äußerte die Sorge, dass aufgrund des weitgehenden Verzichts auf das Latinum für Lehramtsanwärter grammatikalische Grundkenntnisse, die durch das Erlernen von Latein erworben werden, auf Dauer verloren gingen. Löhrmann verwies darauf, dass NRW mit dem Verzicht auf das Latinum für Fremdsprachen-Lehrer lediglich anderen Bundesländer folge.

Nach massiven Protesten Tausender Studenten verlängert NRW die Fristen für das Auslaufen der alten Staatsexamensstudiengänge um ein Jahr - teils auf Herbst 2017, teils auf 2018. Außerdem soll es erweiterte Regelungen für Härtefälle geben, die damit bis zu zwei weitere Jahre Zeit für ihren Abschluss erhalten. Dabei geht es um Studierende, die entweder wegen der Geburt eines Kindes oder hochschulpolitischer Arbeit ihren Abschluss nicht in der vorgegebenen Zeit geschafft haben.

Insgesamt 1800 Studenten in Köln, 700 an der Uni Duisburg/Essen, 400 in Siegen und eine noch unbekannte Zahl in Paderborn hatten geklagt, dass sie die Fristen für den Abschluss des alten Staatsexamens aus persönlichen Gründen nicht einhalten könnten. Nach Gesprächen mit den Prüfungsämtern der Hochschulen verlängerte Löhrmann deshalb die Fristen für den Abschluss nach altem Recht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Wieder ein Endspiel?
Kommentar zur krieselnden Ampel-Koalition Wieder ein Endspiel?
Aus dem Ressort