Nebenverdienste von Politikern NRW deckelt Gremiengelder

Düsseldorf · Die Landesregierung will die Nebenverdienst-Möglichkeiten von Politikern beschneiden: Künftig müssen Vergütungen ganz oder teilweise an die Kommunen abgeführt werden.

 Die Nebenverdienst-Möglichkeiten von Politikern in Aufsichtsgremien des Energiekonzerns RWE sollen beschnitten werden.

Die Nebenverdienst-Möglichkeiten von Politikern in Aufsichtsgremien des Energiekonzerns RWE sollen beschnitten werden.

Foto: picture alliance / dpa

Die Landesregierung will die Nebenverdienst-Möglichkeiten von Politikern in Aufsichtsgremien des Energiekonzerns RWE und der Sparkassen stark beschneiden. Darauf verständigte sich das Kabinett am Dienstag in Düsseldorf mit zwei neuen Regelungen.

Bürgermeister und Landräte, die etwa als Aufsichtsräte oder Beiräte im weit verzweigten RWE-Konzern traditionell erkleckliche Nebeneinkünfte erzielen, müssen dieses Geld künftig vollständig an ihre Kommunen weiterleiten. Das sieht ein Erlass von Innenminister Ralf Jäger (SPD) vor. „Es ist den Menschen nicht zu vermitteln, warum ein Politiker die aus seinem Amt erzielten Einkünfte behalten sollte“, sagte Jäger.

In vielen Kommunen ist die vollständige Abführung der RWE-Einkünfte an die Stadtkasse längst Praxis. Allerdings kam es immer wieder zu Streitigkeiten um die Vergütung bei ausgeschiedenen Oberbürgermeistern, deren zum Teil sechsstellig vergütetes Mandat im Aufsichtsrat noch weiterlief. Zudem hatte der frühere Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Frithjof Kühn, rund 680 000 Euro an RWE-Tantiemen nur unter Vorbehalt an seine Kreiskasse gezahlt und auf eine rechtliche Klarstellung gepocht. „Der Kabinettsbeschluss bedeutet erhebliche Einbußen bei den Hauptverwaltungsbeamten. Es steht zu befürchten, dass in Zukunft immer weniger Menschen bereit sein werden, diese Ämter auszuüben, wenn sich die Bedingungen immer weiter verschlechtern“, sagte der aktuelle Rhein-Sieg-Landrat Sebastian Schuster.

Vom 1. Januar 2017 an will die Landesregierung überdies eine Obergrenze für die Vergütung von Verwaltungsratstätigkeiten in den nordrhein-westfälischen Sparkassen einziehen. Einfache Mitglieder sollen nur noch maximal 14 400 Euro pro Jahr für sich behalten dürfen, Vorsitzende von Verwaltungsräten und deren Stellvertreter nur noch 24 000 bzw. 19 200 Euro.

Bislang waren die Sparkassengremien für Kommunalpolitiker besonders lukrativ, weil diese sämtliche Einnahmen behalten durften. Als Verwaltungsratsvorsitzender einer großen Sparkasse konnte man leicht 45 000 Euro im Jahr dazuverdienen. Eine Lockerung plant Rot-Grün dagegen bei den Zuverdienstgrenzen für Beamte. Sie sollen von 6000 auf 9600 Euro im Jahr steigen. Davon sollen vor allem Staatsdiener profitieren, die nebenher an Fachhochschulen oder Universitäten unterrichten. Gerade dieses Engagement in der Bildung wolle man fördern, so Jäger. Die alte Zuverdienstgrenze sei nach 35 Jahren nicht mehr zeitgemäß gewesen.

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