Berliner Attentäter Jäger verteidigt seine Behörden im Fall Anis Amri

Düsseldorf · Laut Nordrhein-Westfalens Innenminister war eine Abschiebungsanordnung bei dem in Emmerich gemeldeten Tunesier Anis Amri nicht möglich, da das Aufenthaltsgesetz den Nachweis einer terroristischen Gefahr verlangt hätte.

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat das Vorgehen seiner Behörden im Fall des Berliner Attentäters Anis Amri verteidigt. Eine Abschiebungsanordnung sei bei dem in Emmerich gemeldeten Tunesier nicht möglich gewesen, da das Aufenthaltsgesetz den Nachweis einer terroristischen Gefahr verlangt hätte. „Gerichtsverwertbare tatsächliche und belastbare Erkenntnisse lagen nicht vor“, betonte Jäger am Dienstag in einem Bericht an den Innenausschuss des Landtags.

Die für Amri zuständige Ausländerbehörde Kleve hatte bereits im Herbst 2015 Hinweise auf Kontakte zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS). Im Februar 2016 wurde Amri von den NRW-Behörden erstmals als „Gefährder“ eingestuft. Seither war er fast wöchentlich Thema aller Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern, wurde am 13. Oktober 2016 europaweit als „Foreign Fighter“ ausgeschrieben.

Selbst als Interpol Tunis am 24. Oktober 2016 Amri als tunesischen Staatsbürger identifizierte, hätte dies nichts am damals noch fehlenden Nachweis der Gefährlichkeit des späteren Attentäters für eine Abschiebungsanordnung geändert, argumentiert das NRW-Innenministerium. Der Präsident des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, hatte hingegen ausgeführt, eine bis zu 18 Monate dauernde Sicherungshaft sei möglich gewesen, weil Amri mit falscher Staatsbürgerschaft eingereist war, hier 14 verschiedene Identitäten angenommen und verschiedene Straftaten begangen hatte.

Wie aus einem vom NRW-Innenministerium veröffentlichten Bewegungsprofil hervorgeht, wurde Amri seit Ende März 2016 mindestens siebenmal in Oberhausen, dreimal in Kleve, zweimal in Dortmund, einmal in Duisburg und einmal in Bochum registriert. Zum letzten Mal gesichert tauchte er am 17. August in NRW auf: zum Geldabholen beim Sozialamt Emmerich.

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