Hilfsfrist der Feuerwehren In acht Minuten mit neun Mann vor Ort

DÜSSELDORF/REGION · Die Feuerwehren in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis wollen dank Kooperationen mit Firmen und der Freiwilligen Feuerwehren die Hilfsfristen - also die Zeit zwischen Notruf und Eintreffen der ersten Feuerwehrleute - verkürzen. Wie berichtet, konnte in manchen Kommunen die vorgeschriebene Zeit von maximal acht Minuten nicht eingehalten werden.

 Ein Brand im Kornfeld: Sankt Augustiner Feuerwehrleute im August 2010 in der Nähe der Bundespolizei in Hangelar.

Ein Brand im Kornfeld: Sankt Augustiner Feuerwehrleute im August 2010 in der Nähe der Bundespolizei in Hangelar.

Foto: Holger Arndt

In Bonn gibt es beispielsweise einige weiter entfernte Ortsteile, die die Feuerwehr nicht immer mit zehn Mann in acht Minuten erreicht. Dazu gehört der Venusberg, auf dem es an den Unikliniken in ein paar Jahren eine neue Wache geben soll. Davon könnten dann auch Ückesdorf und Röttgen profitieren, sagte gestern Carsten Schneider, stellvertretender Leiter von Feuerwehr und Rettungsdienst in Bonn.

In den meisten Bonner Stadtteilen "erreichen wir aber unser Schutzziel". Das gelte für drei von vier Einsätzen, macht also 75 Prozent. Die Vorgabe ist aber, in 80 Prozent aller Fälle pünktlich vor Ort zu sein. Entsprechend werde es noch mehr Zusammenarbeit mit Freiwilligen Feuerwehren in Nachbarorten geben. Auch soll die Alarmierung noch optimiert werden.

Auch im Rhein-Sieg-Kreis schaffen es die Wehren nicht immer, rechtzeitig am Einsatzort zu sein. Rechtzeitig heißt nach den 2012 neu definierten Anforderungen an Feuerwehren, dass die Einheit in mindestens 80 Prozent der Alarmierungen innerhalb von acht Minuten mit neun Funktionsträgern am Einsatzort eintreffen sollen (erste Hilfsfrist). Diese Zeit wurde gewählt, um sicherzustellen, dass die Wehrleute bei einer Rauchgasvergiftung, Durchzündung oder Beeinträchtigungen der Standsicherheit des Hauses noch eingreifen können. Verstärkung sollte fünf Minuten später zur Stelle sein, damit der Einsatzleiter nach 13 Minuten über 22 Funktionsträger verfügt (zweite Hilfsfrist).

Besonders drastisch ist die Situation in Wachtberg. Wie der General-Anzeiger Ende April berichtete, sank dort die Quote dramatisch ab. Waren die Wehrleute im Jahr 2012 noch bei 40 Prozent der Alarmierungen in acht Minuten am Einsatzort, sind es laut Rhein-Sieg-Kreis im vergangenen Jahr lediglich noch 23 Prozent gewesen. Wehrführer Markus Zettelmeyer nennt fehlendes Personal als Grund dafür. Häufig sei es bei Tagesalarmierungen schwierig, das benötigte Personal zu bekommen.

Doch ist nicht nur fehlendes Personal der Grund dafür, dass Feuerwehren die Vorgaben nicht einhalten können. Auch die Gebietsstruktur einer Gemeinde kann die Erfüllung der Vorgaben erschweren. Ein gutes Beispiel dafür ist die Flächengemeinde Windeck mit weit auseinanderliegenden Wohnweilern.

Auffallend ist laut Rhein-Sieg-Kreis, dass dort, wo die Feuerwehren einen guten Kontakt zu Politik und Verwaltung haben, die Hilfsfristen in der Regel mit einer besseren Quote erfüllt werden. Das sei etwa in Meckenheim und Sankt Augustin der Fall. 2013 lag die Quote in Sankt Augustin gar bei 95 Prozent der Alarmierungen. Gleichwohl haben die Vorgaben lediglich empfehlenden Charakter.

Doch wer haftet, wenn die Feuerwehr zu spät eintrifft? Laut Bezirksregierung Köln ist die "Gewährleistung eines angemessenen Feuerschutzes eine eigenverantwortlich von der Gemeinde wahrzunehmende Pflichtaufgabe". Sprich: Die Gemeinden haften. Aufsichtsbehörde für kreisangehörige Gemeinden seien die Kreise. Es sei somit Aufgabe des Rhein-Sieg-Kreises, fortwährend darauf zu achten, dass die Gemeinden die in den Brandschutzbedarfsplanungen eigenverantwortlich festgelegten Fristen auch einhalten.

"Das machen wir auch", sagte der neue Kreisbrandmeister Dirk Engstenberg, der gemeinsam mit den Wehren, den Verwaltungen und Politikern nach Lösungen suchen will. "Warum nicht auch Feuerwehrwagen in größeren Unternehmen, wo Wehrleute tätig sind, platzieren"?, fragt Engstenberg. Er plädiert überdies dafür, die Schutzziele risikobezogen abzustimmen und festzulegen.

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