Kommentar zum Kampf gegen Schwarzarbeit Guter Ansatz

Meinung | Berlin · Die Befugnisse des Zolls auszuweiten, ist eine richtige Initiative des Finanzministers, meint die Autorin Birgit Marschall.

 Zollbeamte betreten bei einer Razzia gegen Schwarzarbeit eine Baustelle. Im Kampf gegen Schwarzarbeit unter anderem auf dem Bau soll der Zoll mehr Kompetenzen erhalten.

Zollbeamte betreten bei einer Razzia gegen Schwarzarbeit eine Baustelle. Im Kampf gegen Schwarzarbeit unter anderem auf dem Bau soll der Zoll mehr Kompetenzen erhalten.

Foto: dpa

Der Finanzminister will gegen Schwarzarbeit und Sozialmissbrauch aufrüsten und die Stellen bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll um 3500 auf 13.500 aufstocken. Zudem werden die Befugnisse des Zolls ausgeweitet. Er soll etwa schon bei einem Verdacht auf Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit oder Menschenhandel ermitteln dürfen und damit die kriminalistische Arbeit der Polizei ergänzen.

Das ist eine gute und richtige Initiative des Finanzministers. Es ist dringend notwendig, dass die Behörden besser nachschauen, ob jemand, der aufstockende staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt hat, tatsächlich überhaupt einer Arbeit, einer nur einer geringfügigen Arbeit nachgeht oder doch eine 60-Stunden-Woche hinlegt. Oder ob organisierte Banden am Bau Steuern und Sozialbeiträge für Beschäftigte hinterziehen, indem sich mehrere Subunternehmen gegenseitig Scheinrechnungen ausstellen, um zu verschleiern, wer die Angestellten wo beschäftigt.

Man fragt sich nur, warum diese sinnvolle Gesetzesinitiative erst im Jahr 2019 gestartet wird und nicht längst schon von Scholz oder einem Vorgänger gestartet worden war. Bis das neue Gesetz volle Wirkung entfalten kann, werden jetzt noch mehrere Jahre ins Land gehen. Der Stellenaufwuchs beim Zoll etwa soll erst zwischen 2026 und 2030 stattfinden. Bis zum Jahr 2026 ist der Zoll erst einmal damit beschäftigt, seine Stellenzahl auf 10.000 zu bringen. Die Personalsuche ist schwer, die Ausbildung umfassend und langwierig. Bis aus einem Azubi ein echter FKS-Spezialist geworden ist, vergehen mindestens drei Jahre. Der Zuwachs wird zudem Geld kosten. Scholz rechnet damit, dass der Bund dafür 2030, dem ersten Jahr der vollen Wirksamkeit seines Plans, 460 Millionen Euro mehr ausgeben muss. Scholz dürfte dann längst nicht mehr Finanzminister sein, die Finanzierung kümmert ihn daher heute wenig.

Bei der ebenfalls erwünschten besseren Bekämpfung des Missbrauchs beim Kindergeldbezug muss Olaf Scholz zudem noch mit Widerstand aus Brüssel rechnen. Gerade erst hatte der EuGH entschieden, dass Kindergeldzahlungen der EU-Staaten an Arbeitnehmer, deren Kinder im Ausland leben, grundsätzlich rechtens und vorgeschrieben sind. Scholz stellt das auch nicht infrage, will aber neu regeln, dass das Kindergeld in den ersten drei Monaten an ausländische Antragsteller nur dann ausgezahlt werden darf, wenn sie den Behörden inländische Einkünfte nachgewiesen haben. Der Anwaltverein zumindest hält das für europarechtswidrig.

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