Kommentar zur Familienpolitik Gute Ansätze

Meinung | Bonn · Familienministerin Franziska Giffey beweist mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ nicht nur PR-Talent sondern liefert gute Ansätze, weil sie sich am Machbaren orientiert. Bei allen Mängeln könnte ihr Gesetz tatsächlich helfen.

 Ortstermin im im "ZukunftsHaus Wedding": Franziska Giffey (2.v.r), Bundesfamilienministerin, und Hubertus Heil (r, beide SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, sprechen mit Mitarbeiterinnen, Kiez-Müttern, Elternbegleiterinnen und Eltern. Bei dem Besuch des Familienzentrums stellen die Minister das "Starke-Familien-Gesetz" vor.

Ortstermin im im "ZukunftsHaus Wedding": Franziska Giffey (2.v.r), Bundesfamilienministerin, und Hubertus Heil (r, beide SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, sprechen mit Mitarbeiterinnen, Kiez-Müttern, Elternbegleiterinnen und Eltern. Bei dem Besuch des Familienzentrums stellen die Minister das "Starke-Familien-Gesetz" vor.

Foto: dpa

Familienministerin Franziska Giffey ist ein Aktivposten für die Sozialdemokraten in der Bundesregierung. Die frühere Bürgermeisterin des Problembezirks Berlin-Neukölln wirkt authentisch – und sie kennt die Nöte einkommensschwacher Familien aus eigener Vor-Ort-Erfahrung. Bei der Wahl der Titel für ihre Gesetzesinitiativen beweist Giffey zudem viel PR-Talent. Nach dem „Gute-Kita-Gesetz“ bringt Giffey jetzt das „Starke-Familien-Gesetz“ auf den Weg.

Es enthält – bei aller berechtigten Kritik an den Details – viele gute Ansätze zur Verbesserung der Lage von Kindern aus ärmeren Familien in Deutschland. Giffey orientiert sich am Machbaren, was die schnelle Hilfe für betroffene Kinder erst ermöglicht. Sie verzichtet erfreulicherweise darauf, kaum umsetzbare und unfinanzierbare Wolkenkuckucksheime zu errichten, wie etwa eine neue Kindergrundsicherung, die den kompletten Umbau des Sozial- und Steuersystems erforderte.

Richtig ist der Ansatz der Ministerin, die finanzielle Unterstützung für Kinder zu erhöhen, die in Geringverdiener-Haushalten leben. Zielgruppe sind vor allem Alleinerziehende, denn unter ihnen ist ein auffallend hoher Anteil auf aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen. Der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien soll so erhöht werden, dass er zusammen mit dem Kindergeld das Existenzminimum des Kindes tatsächlich abdeckt.

Im Grunde ist das eine Selbstverständlichkeit. Anders ausgedrückt: Unverständlich ist, warum für Kinder aus armen Haushalten die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Sicherung des Existenzminimums bisher nicht die Richtschnur der Politik gewesen ist.

Allerdings sollen die Ausgaben für den erhöhten Kinderzuschlag auf eine Milliarde Euro in dieser Legislaturperiode gedeckelt werden. Der Ausgabendeckel läuft allerdings dem Anspruch zuwider, das Existenzminimum wirklich für alle Kinder abzudecken. Zudem offenbart schon die Annahme, dass nur 35 Prozent der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag beantragen werden, dass die bürokratischen Hürden bei der Antragstellung weiterhin zu hoch sind.

Zu begrüßen sind dagegen die Neuregelungen zum Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus ärmeren Haushalten. Ihre Eltern werden künftig keinen Ein-Euro-Zuschuss zum Mittagessen in der Schule mehr bezahlen müssen, was die Teilnahme daran ungemein vereinfacht. Auch werden Lehrer die Kosten für Schulausflüge künftig pauschal abrechnen können. Der staatliche Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf eines Kindes wird von 100 auf 150 Euro pro Jahr erhöht. Auch das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings wird perspektivisch ein deutlich höherer Betrag nötig sein, damit auch Kinder aus bildungsfernen Haushalten im digitalen Zeitalter mithalten können.

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