Gesetze, Genehmigungen und Kosten Fragen und Antworten zu unbemannten Luftfahrtsystemen

BONN · Die Flugdrohne wird nach und nach den Einzug in den Alltag erhalten - so viel steht fest. Amazon, UPS und die Deutsche Post wollen Pakte schon bald mit Drohnen zustellen. Für den Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen gibt es jedoch Gesetze und Regeln. Eine Übersicht.

Gibt es gesetzliche Regelungen für Drohnen?
Ja. Werden sie nur privat in der Freizeit genutzt, gelten sie laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Flugmodelle, deren Nutzung wenig streng reglementiert ist. Wenn sie dagegen kommerziell genutzt werden, unterliegen die unbemannten Luftfahrtsysteme - wie sie in der Bürokratensprache heißen - der Luftverkehrsordnung.

Was bedeutet das?
Wer Drohnen zum Beispiel für ein Unternehmen oder für die Erstellung von professionellen Bildern (Fotografen) benutzt, benötigt eine Genehmigung. Privat wird eine Genehmigung dagegen erst dann nötig, wenn die Drohne fünf Kilogramm oder mehr wiegt.

Wo bekommt man die Genehmigung?
In NRW sind die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster zuständig. Die Genehmigung gilt dann für zwei Jahre und nur in dem Bundesland, in dem sie ausgestellt wurde. Sie kostet 250 Euro. Außerdem benötigt man eine spezielle Versicherung, die im Schadenfall einspringt.

Wer darf Drohnen steuern?
Prinzipiell jeder. Es gibt bei der Privatnutzung keine Einschränkungen. Es ist also auch Kindern erlaubt.

Wo darf ich Drohnen fliegen lassen?
Innerhalb von geschlossenen Ortschaften soll man die zuständige Polizeidienststelle informieren. Grundsätzlich gelten außerdem die Regeln, dass man mindestens 1,5 Kilometer Entfernung von einem Flugplatz halten soll und dass die Drohne nicht die Sichtweite des Steuermannes verlassen darf (bis 300 Meter weit und 100 Meter hoch). Außerdem dürfen die Drohnen nicht Menschenansammlungen, Unfälle und speziell gekennzeichnete Gebiete wie Atomkraftwerke überfliegen.

Darf ich meine Drohne auch über das Grundstück des Nachbarn steuern?
Wie so oft bei Fragen um das Persönlichkeitsrecht handelt es sich bei diesem Punkt um eine rechtliche Grauzone. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung weist darauf hin, dass nicht in den "räumlich-gegenständlichen Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter" eingedrungen werden darf. Allerdings hat ein Grundstücksbesitzer "luftverkehrsrechtliche ordnungsgemäße Überflüge" zu dulden. Es ist aber die Frage, ob dies auch für den Einflug von privaten Drohnen gilt. Experten des Fachmagazins "c't Digitale Fotografie" sind der Meinung, dass es verboten ist. Spezielle Urteile in einem solchen Fall gibt es bisher nicht.

Darf ich Fotos von Gebäuden machen und veröffentlichen?
Von Gebäuden darf die Seite fotografiert und etwa ins Internet gestellt werden, die von der Straße aus sichtbar ist. Nicht erlaubt ist dagegen das Veröffentlichen von Bildern mit der Rückseite oder dem Innenhof des Gebäudes.

Was ist, wenn Menschen auf den Bildern zu sehen sind?
In diesem Fall gilt das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass man die Einwilligung der Person auf dem Bild benötigt, wenn man es Dritten zeigen will. Allerdings gilt das nur, wenn man die Person auf dem Foto identifizieren kann. Anders sieht es aus, wenn man in die Intimsphäre von Menschen eindringt. Dann ist schon das Fotografieren verboten.

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