Kommentar zum Loveparade-Strafprozess Endlich

Meinung | Bonn · Der Staat ist den Angehörigen der Opfer und den Verletzten der Loveparade-Katastrophe eine strafrechtliche Aufarbeitung schuldig. Doch der Prozess allein reicht nicht aus.

 Panik in Duisburg: Am 24. Juli 2010 suchen Tausende Raver ihr Heil in der Flucht, als sich im engen Zugang zum Loveparade-Gelände der Zustrom der Besucher aufstaut. 21 Menschen sterben im Gedränge, Hunderte erleiden Verletzungen.

Panik in Duisburg: Am 24. Juli 2010 suchen Tausende Raver ihr Heil in der Flucht, als sich im engen Zugang zum Loveparade-Gelände der Zustrom der Besucher aufstaut. 21 Menschen sterben im Gedränge, Hunderte erleiden Verletzungen.

Foto: dpa

Endlich, möchte man sagen, wird es eine strafrechtliche Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe von Duisburg geben – nach sieben Jahren. Endlich werden die Hinterbliebenen der 21 Verstorbenen und auch die seinerzeit teils Schwerverletzten jenen Menschen gegenübersitzen können, die die Verantwortung für Planung und Durchführung des Technofestivals am 24. Juli 2010 getragen haben. Der Staat ist ihnen allen die strafrechtliche Aufarbeitung der Tragödie schuldig. Es ist gut, dass sich das Düsseldorfer Oberlandesgericht sehr ausführlich mit der Beschwerde gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Duisburger Landgericht befasst hat.

Über mögliche Verurteilungen oder gar Strafmaße zu spekulieren, verbietet sich natürlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Doch für viele der Angehörigen und auch der Verletzten wird die Höhe des Strafmaßes ohnehin zweitrangig sein. Viele von ihnen leitet ein anderes Motiv: „Mit dem Abschluss eines Prozesses haben wir die Chance, unseren inneren Frieden zu finden“, sagte der Vater einer verstorbenen jungen Frau.

Doch der Strafprozess allein reicht zur Aufarbeitung nicht aus. Denn die Loveparade-Katastrophe hatte auch eine politische Dimension. Für Duisburg, ja für NRW insgesamt, sollte das Festival ein herausragendes Ereignis werden. Deshalb hat Opferanwalt Gerhart Baum recht, wenn er für die nächste Wahlperiode einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag fordert. Jener zur Kölner Silvesternacht hat jüngst erst gezeigt, wie viele Fehler dort jenseits strafrechtlicher Kriterien gemacht wurden.

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