Interview "Eine klare Verletzung des Völkerrechts"

Genf · Bei den Angriffen auf Zivilisten im Gaza-Konflikt könnte es sich um Kriegsverbrechen beider Seiten handeln, sagt die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay. Sie fordert eine internationale Untersuchung. Mit ihr sprach Jan Dirk Herbermann.

Im aktuellen Nahost-Konflikt sind in den vergangenen Wochen mehr als 600 Menschen gestorben und mehr als 100 000 Männer, Frauen und Kinder sind vor der Gewalt geflohen. Wie beurteilen Sie als oberste UN-Wächterin der Menschenrechte die Situation?
Navi Pillay: Ich bin sehr alarmiert. Das ist das dritte Mal in meinen sechs Jahren als UN-Hochkommissar, dass es in Nahost zu einer Eskalation der Gewalt kommt. Jetzt, während wir sprechen, werden Menschen zu Opfern. Die meisten sind Zivilisten, darunter viele Kinder. Das muss enden. Ich verlange eine sofortige Waffenruhe.

Israel reagierte auf die Ermordung dreier Jugendlicher mit Militärschlägen auf Gaza. Die Regierung in Jerusalem sagt, es handele sich um Selbstverteidigung. Ist dieses Vorgehen verhältnismäßig?
Pillay: Das Völkerrecht ist ganz klar: Das Recht auf Selbstverteidigung gibt keinem Land die unbeschränkte Freiheit, Zivilisten zu töten und einem anderen Volk eine kollektive Bestrafung aufzuerlegen. Das Völkerrecht verlangt von Israel, in seinen Militäroperationen verhältnismäßig zu agieren, zwischen zivilen und militärischen Zielen zu unterscheiden und Zivilisten zu schützen. Das ist aber nicht der Fall. Es handelt sich um eine klare Verletzung des Völkerrechts. Aber auch die Palästinenser brechen das Völkerrecht. Auch sie greifen Zivilisten an. Es könnte sich in beiden Fällen um Kriegsverbrechen handeln.

Unterstützen Sie eine internationale Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen?
Pillay: Ja. Es muss eine unabhängige internationale Untersuchung geben. Alle möglichen Kriegsverbrechen müssen aufgedeckt werden. Und die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Das sind wir den vielen Opfern schuldig.

Können Sie Verletzungen des Völkerrechts durch beide Seiten konkreter benennen?
Pillay: Bei den israelischen Angriffen wurden Hunderte Wohnhäuser im Gazastreifen zerstört. Häuser dürfen grundsätzlich nicht beschossen werden, es sei denn, sie dienen militärischen Zwecken. Falls Zweifel an der militärischen Nutzung bestehen, muss der Beschuss unterbleiben. Der Beschuss wurde auf Krankenhäuser ausgeweitet. Ein Heim mit behinderten Menschen wurde attackiert. Es scheint so, dass auch Kinder am Strand von Gaza unter Feuer kamen. Auf der anderen Seite ist der willkürliche Beschuss israelischer Wohngebiete mit Raketen durch die Hamas nicht zu rechtfertigen. In den letzten Wochen wurden 2900 Raketen auf Israel abgefeuert. Ich selbst habe früher israelische Kinder getroffen, die von dem Raketenfeuer traumatisiert waren. Ich habe solche Angriffe immer verurteilt und tue das wieder.

Die Hamas legt auch Waffenlager in Wohngebieten an...
Pillay: Das ist auch zu verurteilen. Genauso ist zu verurteilen, wenn die Hamas Raketen aus Wohngebieten abfeuert. Damit werden die dort lebenden Zivilisten in akute Gefahr gebracht.

Die Israelis sagen: Wir warnen die Zivilisten in Gaza, geben ihnen Zeit, vor den Angriffen die Gefahrenzone zu verlassen. Ist dieses Vorgehen konform mit dem Völkerecht?
Pillay: Prinzipiell ist dieses System konform mit dem Völkerrecht. Im Gaza-Streifen funktioniert es aber nicht. Die Zivilisten haben nicht genügend Zeit, zu fliehen. Und wohin sollen sie denn fliehen? Im Gazastreifen gibt es so gut wie keine Schutzräume.

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