Hasskommentare in sozialen Netzwerken Diese Änderungen erwartet Facebook und Co.

BERLIN · Bundesminister Heiko Maas will Betreiber sozialer Netzwerke künftig per Gesetz dazu verpflichten, bei Volksverhetzung oder Verleumdung Hasskommentare binnen 24 Stunden zu löschen. Sonst drohen hohe Geldbußen.

Heiko Maas könnte demnächst zu einem Überraschungsbesuch ausrücken. Eine womöglich unangemeldete Visite in einem unscheinbaren Bürobau in der Siedlung Siemensstadt in Berlin-Spandau könnte für den Bundesjustizminister aufschlussreich sein. Dort arbeitet, streng abgeschottet, das deutsche Löschteam des Internet-Riesen Facebook: Rund 600 Mitarbeiter sichten, bewerten und löschen dort täglich Hasskommentare, auch Bilder von Folter oder Kinderpornografie. Eine höchst belastende Arbeit. Sie sind die digitale Müllabfuhr von Facebook in Deutschland.

SPD-Politiker Maas will Hass und Hetze im Netz bald strenger ahnden. Der Bundesjustizminister ist dazu seit Längerem mit Verantwortlichen auch von Facebook im Gespräch. Am Mittwoch legte Maas im Kabinett seinen Gesetzentwurf vor, mit dem die Bundesregierung gezielt gegen Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten im Netz vorgehen will. „Liebes Team von @facebook, wir müssen mal reden“, hatte er bereits im August 2015 über den Kurznachrichtendienst Twitter verbreitet.

Jetzt handelt Maas. Unter anderem will er mit diesem „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ die Betreiber solcher Netzwerke dazu verpflichten, strafbare Inhalte wie Verunglimpfung, Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwere zu löschen oder zu sperren.

Die Frist zur Löschung „sonstiger rechtswidriger Inhalte“ beträgt sieben Tage. Betreiber sozialer Netzwerke werden zudem verpflichtet, vierteljährlich einen Bericht über den Umgang mit Beschwerden zu strafrechtlich relevanten Inhalten vorzulegen. Auch müssen solche Unternehmen erklären, wie viele Mitarbeiter mit der Löschung solcher Inhalte beschäftigt sind und was deren Qualifikation ist.

Facebook, Twitter, Google oder Youtube müssten sich so organisieren, dass eine Löschung strafrechtlich relevanter Inhalte innerhalb dieser Frist gewährleistet ist. Anderenfalls können Verantwortliche solcher Unternehmen mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro belegt werden, den Unternehmen selbst drohen Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro, wenn sie ihrer Verpflichtung zur Löschung strafbarer Inhalte nicht nachkommen.

Nach den Worten von Maas löscht beispielsweise Twitter nur ein Prozent seiner fragwürdigen Inhalte, bei Facebook beträgt die Löschquote strafbarer Inhalte – siehe das Löschteam in Berlin-Spandau – deutlich unter 50 Prozent. Der Musikkanal Youtube zeige dagegen, dass es auch anders geht. Dort würden rund 90 Prozent der strafbewährten Inhalte gelöscht. Maas hielt den Betreibern vor, diese hielten sich wegen ihrer Haltung zur Löschung von strafbaren Inhalten auf ihren Plattformen nicht an deutsches Recht.

Kritiker dieses Gesetzentwurfes sehen darin eine Gefahr für die Meinungs- und Pressefreiheit und warnen vor einem Schnellschuss. Das Gesetz könnte noch kurz vor der Sommerpause verabschiedet werden. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte zwar grundsätzlich, dass die Bundesregierung nun strafbare Inhalte in den sozialen Netzwerken eindämmen wolle. Allerdings könne „die journalistische Verantwortung für Inhalte nicht an Plattformbetreiber delegierte werden“. Der Richterbund wiederum hatte gefordert, die Namen anonymer Verfasser von Hasskommentaren an die Opfer herauszugeben.

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, die Siegburgerin Elisabeth Winkelmeier-Becker, (CDU) erklärte, das Gesetz sei „ein erster, kleiner Schritt in die richtige Richtung“. Auch Winkelmeier-Becker forderte, Bürger müssten bei Internetprovidern einen Auskunftsanspruch über die Identität jener Personen erhalten, die im Netz „Persönlichkeitsrechte anderer verletzen“.

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