Überblick Die Eckpunkte des SPD-Rentenkonzepts

Die Eckpunkte des SPD-Rentenkonzepts in der Übersicht.

Solidarrente: Sie soll nach 30 Beitragsjahren auch nach längerer Arbeitslosigkeit oder Tätigkeit in einem Billigjob einen Mindestanspruch von 850 Euro im Monat garantieren. Für alle, die trotz 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahren nicht auf diesen Betrag kommen, soll im Sozialrecht eine zweite Stufe der Grundsicherung eingeführt werden.

Rentenzugang: gegenüber erstem Entwurf neu): Wer 45 Versicherungsjahre - nicht Beitragsjahre - aufweist, soll auch schon vor dem 65. Lebensjahr ohne Einbußen in Rente gehen können. Bislang erhalten Beschäftigte nur dann die volle Rente, wenn sie 45 Jahre in die Versicherung eingezahlt haben und 65 Jahre alt sind.

Erwerbsminderungsrente: Bezieher sollen keine Abschläge mehr hinnehmen. Bislang wird der Betroffene dabei so gestellt, als habe er bis zum 60. Lebensjahr weiter Beiträge zur Rente gezahlt. Die Zeit zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem 60. Lebensjahr wird "Zurechnungszeit" genannt. Diese Zeit will die SPD in einem Schritt bis zum 62. Lebensjahr verlängern. Zudem soll die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren für den Eintritt in die Erwerbsminderung besser bewertet werden.

Teilrente: Beschäftigte in körperlich und psychisch belastenden Berufen (etwa Schichtarbeiter) sollen ab dem 60. Lebensjahr auf das neue Modell zurückgreifen können. In Zehn-Prozent-Schritten kann danach die Arbeit bis zu 70 Prozent reduziert werden.

Kindererziehungszeiten: Ihre Anerkennung will die SPD für alle Neurentner vereinheitlichen. Derzeit sind Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bei der Berechnung schlechter gestellt.

Solo-Selbstständige: Für Feiberufler, die ohne Rentenvorsorge sind, soll es ein eigenes Beitragssystem geben. In den ersten Jahren nach Gründung eines Unternehmens könnte für sie Beitragsfreiheit gelten.

Betriebliche Alterversorgung: Sie soll als Ausgleich für die Absenkung des Rentenniveaus - von jetzt gut 50 auf 43 Prozent bis 2030 - massiv ausgebaut werden. Als "zweite Stufe" neben der Rentenversicherung soll sie weitgehend die Riester-Rente ersetzen. Geplant ist eine "Betriebsrente Plus", in der jeder Arbeitnehmer, falls er nicht widerspricht, zwei Prozent seines Bruttolohns einzahlt. Der Staat soll diesen Sockelbetrag mit 400 Euro im Jahr fördern. Auch die Unternehmen sollen sich beteiligen.

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