Prozess am Bonner Landgericht Der Luftangriff bei Kundus und ein Verkehrsunfall

BONN · Demonstrationen gibt es vor dem Bonner Landgericht selten, sagte Philipp Prietze, Sprecher des Gerichts, am Mittwoch. Und dass Menschen ihre Meinung mittels Farbschmierereien deutlich machen, komme auch sehr selten vor. Insofern war der Mittwoch schon außergewöhnlich.

In der Nacht zuvor hatten Unbekannte offenbar mehrere Eimer mit roter Farbe vor dem Portal des Landgerichts ausgekippt und die Front des Gebäudes damit bespitzt. Schnell war klar, dass es sich bei der Attacke um einen Protest gegen die Haltung der Bundesregierung handelte.

Sie hatte beantragt, die Schadenersatzklage von zwei Afghanen gegen die Bundesrepublik wegen der Kundus-Bombardements abzulehnen, weil sie das Gericht für nicht zuständig hält. Über die Klage wurde gestern wieder vor dem Bonner Landgericht verhandelt.

Die rund 25 Demonstranten auf dem Bürgersteig blieben friedlich. "140 unschuldige Zivilisten sind gestorben. Deshalb bin ich heute hier", sagte Roni Hassan, ein 19-jähriger Bonner. Der Zorn der Menschen richtete sich vor allem gegen den inzwischen zum General beförderten ehemaligen Bundeswehr-Obersten Georg Klein. Er hatte den Abwurf von zwei Bomben auf die von Taliban entführten Lastwagen im September 2009 im Kundus-Fluss und auf die Menschen, die dort Treibstoff abzapfen wollten, befohlen.

Und so wie es aussieht, wird Klein vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts aussagen müssen. Denn der Vorsitzende Richter Heinz Sonnenberger verkündete, dass die Kammer "den Hergang des Nato-Bombardements im Rahmen einer Beweisaufnahme aufklären wird". Dazu soll die Bundesregierung Video- und Tonaufnahmen von dem Vorfall bereitstellen. Im August würden voraussichtlich die ersten Zeugen vernommen, so das Gericht.

[kein Linktext vorhanden]Darüber hinaus machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass sich die Kammer zuständig fühlt. Schadensersatzansprüche von einzelnen Klägern könnten geltend gemacht werden. Das ergebe sich aus dem Staatshaftungsrecht. Ein solcher Anspruch sei "in dem hier vorliegenden nicht internationalen bewaffneten Konflikt im Sinne der Genfer Konvention nicht ausgeschlossen", so das Gericht. Wenn dem so sei, so hafte der deutsche Staat für seine Bediensteten, hier eben für die Folgen dessen, was Klein veranlasst hatte.

Außerdem werde sich das Gericht "mit den Klägern beschäftigen, ob sie auch Geschädigte sind", so Sonnenberger. Die Höhe des Schadens werde nach denselben Regeln aufgeklärt, die es auch bei einem Verkehrsunfall gebe. Das gelte etwa für die Unterhaltsansprüche der Klägerin, der sechsfachen Mutter Qureisha Rauf, die nach Angaben ihrer beiden Bremer Anwälte ihren Ehemann verloren hat. Zweiter Kläger ist der Bauer Abdul Hannan, der laut Anwälten zwei Söhne verlor.

Wenige Monate nach dem Angriff hatte das Verteidigungsministerium laut eigenen Angaben bereits 90 mal 5000 Dollar (3900 Euro) an betroffene afghanische Familien gezahlt. Doch den Klägern beziehungsweise den beiden Anwälten reichen die bisherigen Entschädigungen nicht aus.

Ministerialrat Christian Raap, der für das Verteidigungsministerium an dem Verfahren teilnimmt, zeigte sich enttäuscht, dass das Gericht die Ansicht der Bundesregierung über die Nichtzuständigkeit nicht geteilt hat. Roni Hassan hingegen hält es für "das Mindeste, dass die Klage angenommen wurde". Traurig sei er, dass der Richter den Fall mit einem Verkehrsunfall verglichen habe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Ende der Naivität
Kommentar zu russischer Spionage in Deutschland Ende der Naivität
Zum Thema
Aus dem Ressort