Organspenden in Deutschland Bundestag will die Zahl der Organspenden erhöhen

Berlin · Das Parlament ringt um ein Gesetz für mehr Organspenden. Einigkeit herrschte darüber, dass in Zukunft mehr Menschen geholfen werden soll. Die Abstimmung im Oktober erfolgt ohne Fraktionszwang.

 Nierentransplantation im Klinikum Bremen-Mitte. Über Organspenden debattierte am Mittwoch der Bundestag.

Nierentransplantation im Klinikum Bremen-Mitte. Über Organspenden debattierte am Mittwoch der Bundestag.

Foto: epd

In einer teilweise emotionalen und persönlichen und ebenso ernsthaften Debatte hat der Bundestag darüber beraten, wie die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöht werden kann. Einigkeit herrschte darüber, dass in Zukunft mehr Menschen geholfen werden soll, die auf ein Spenderorgan warten.

Zur Auswahl stehen zwei Wege: Die größte Veränderung hätte die Widerspruchslösung zur Folge. Demnach sollen künftig alle Bürger ab 18 Jahren Organspender sein, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach favorisieren dieses Modell.

Der Gesetzentwurf, den Grünen-Chefin Annalena Baerbock und andere vertreten, sieht hingegen eine „Zustimmungslösung“ vor. Organspender soll nur sein, wer dem zu Lebzeiten zugestimmt hat beziehungsweise dessen Angehörige nach dem Tod angeben, es sei sein Wille gewesen, Organspender zu sein. Auch jene Abgeordnete, die sich für die Zustimmungslösung aussprechen, wollen die Zahl der Organspender erhöhen. Dies soll durch noch mehr Aufklärung und direkte Ansprache gelingen.

Für die Abstimmung im Bundestag, die voraussichtlich im Oktober stattfinden wird, soll die sonst übliche Fraktionsdisziplin aufgehoben werden. Das heißt, die Abgeordneten müssen nicht nach Linie der Fraktionsführung ihr Votum abgeben, sondern können frei nur nach ihrem Gewissen entscheiden. Dementsprechend verlaufen die Linien quer durch alle Fraktionen. Allein die AfD hat sich für einen eigenen nicht-fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf entschieden, wonach sich an der aktuellen Regelung nicht viel ändern würde.

„Das ist ein Vorschlag, bei dem es keine Fragezeichen mit Blick auf das Verfassungsgericht gibt“, warb Grünen-Chefin Baerbock um die Zustimmungslösung. Sie verwies auf das Grundrecht der „körperlichen Unversehrtheit“. SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach konterte in Anlehnung an den Philosophen Immanuel Kant. „Was ich für mich selbst wünsche, muss ich auch bereit sein, anderen zu geben“, sagte er. Jeder wolle im Bedarfsfall Empfänger eines Organs sein. „Also muss es zumindest die Pflicht geben, sich damit auseinanderzusetzen.“

Eben dies sieht die Widerspruchslösung vor. Sie beinhaltet aber keine Pflicht, selbst zum Organspender zu werden. Darauf verwies auch Gesundheitsminister Spahn. Er kritisierte, dass die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen die Zahl der Organspenden nicht erhöhen konnte.

Spahn unterschlug allerdings, dass sein eigenes Gesetz, das die Krankenhäuser für die Organentnahme mit mehr Personal und mehr finanziellen Mitteln ausstattet, noch nicht zählbar wirken konnte, da es erst am 1. April in Kraft getreten ist. Die bisher schlechte Ausstattung der Kliniken für die Organspende gilt als ein wichtiger Grund, warum die Zahl der Organspenden in Deutschland im europäischen Vergleich zu niedrig sind. Darauf verwies der CSU-Abgeordnete und Internist Stephan Pilsinger. Der Mediziner warnte auch, eine Widerspruchlösung könne den Widerstand gegen die Organspende erhöhen, während es nicht nachgewiesen sei, dass damit die Zahl der Organspenden steige.

Bemerkenswert an der Debatte war ohnehin, die hohe Zahl der Ärzte in den Reihen der Abgeordneten, die sich zu Wort meldeten. Allerdings gab es auch innerhalb der Medizinerzunft keine einheitliche Linie für eine Widerspruchs- oder Zustimmungslösung.

Die Zahl der Organspenden in Deutschland hatte im Jahr 2017 mit nur 797 einen Tiefstand erreicht. Allerdings waren die Zahlen 2018 wieder angestiegen. Rund 10 000 Menschen warten auf ein lebensrettendes Organ. „Sechs Menschen sterben pro Tag auf der Warteliste“, sagte Lauterbach. Derweil würde die Hälfte der Menschen, die eigentlich dazu bereit seien, nicht zur Organspendern, da ihre Bereitschaft nicht dokumentiert sei. Der SPD-Gesundheitsexperte sieht dies als zentrales Argument für die Widerspruchslösung.

Lauterbachs Parteifreundin Hilde Mattheis wiederum setzte sich für eine Zustimmungslösung ein und warnte, viele Menschen würden gar nicht mitbekommen, wenn eine Widerspruchslösung eingeführt werde und würden damit möglicherweise wider Willen zu Spendern. Eine klare Linie war im Bundestag noch nicht zu erkennen. In einer Probeabstimmung hatten sich rund 220 Abgeordnete für die Widerspruchslösung und rund 190 für eine Zustimmungslösung ausgesprochen. Rund 300 waren nicht entschieden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort