Bundesverfassungsgericht Braunkohle vor Gericht

Karlsruhe · Strom kommt für viele einfach nur aus der Steckdose. Die wenigsten wissen aber, dass ein Viertel davon mit umweltschädlicher Braunkohle erzeugt wird, für deren Abbau Tausende Menschen teils gegen ihren Willen umgesiedelt werden mussten und müssen.

 Gewaltige Erdbewegungen: Ein Braunkohlebagger im Tagebau Garzweiler.

Gewaltige Erdbewegungen: Ein Braunkohlebagger im Tagebau Garzweiler.

Foto: dpa

Nun prüft das Bundesverfassungsgericht seit Dienstag, ob diese 1934 vom NS-Regime ermöglichten Zwangsenteignungen im Braunkohletagebau noch zeitgemäß sind, oder ob das Bergrecht zum Schutz der Betroffenen geändert werden muss.

Auf dem Prüfstand des Gerichts steht dabei der Braunkohletagebau Garzweiler II zwischen Köln und Aachen. Dort sollen bis 2045 auf einer Fläche von 48 Quadratkilometern rund 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle abgebaut werden. Bei ihrer Verbrennung entstünden nicht nur rund 1,2 Milliarden Tonnen des Klimakillers Kohlendioxid. Es müssten zudem weitere 7000 Menschen umgesiedelt werden.

Einem von ihnen, dem klagenden Polizisten Stephan Pütz, droht die Vertreibung im Jahr 2017. Dann soll sein Heimatort Immerath weggebaggert werden. Pütz klagt deshalb in Karlsruhe ein "Recht auf Heimat" ein. An seiner Seite steht die Umweltschutzorganisation BUND. Sie sieht in der Enteignung einer Obstwiese einen Verstoß gegen das Recht auf Eigentum.

Der Prüfmaßstab der Richter birgt allerdings eine Hürde für die Kläger: Enteignungen zugunsten eines privaten Bergbauunternehmens sind rechtlich zwar nur zulässig, wenn der Abbau von Rohstoffen "dem Wohle der Allgemeinheit dient" und dafür ein "hinreichender Bedarf" besteht. Zu prüfen hat das Gericht dabei aber den Bedarf zu Zeiten der Genehmigungsverfahren für Garzweiler II von 1997 bis 2005.

Die Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, des NRW-Landesministeriums für Energie oder der RWE-Power AG, die Garzweiler II betreibt, wurden deshalb nicht müde, die Bedeutung der Braunkohleverstromung von 1997 bis heute zu betonen. Sie sichere dem Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähige Energie bis ins Jahr 2050, sagte etwa Lars Kulik von der RWE Power AG.

Bemerkenswert war allerdings, dass neben den Klägern auch der Vertreter des Umweltbundesamtes, Harry Lehmann, dieser kohlefreundlichen Darstellung widersprach. Braunkohle sei seit vielen Jahren verzichtbar. Dies belegten zahlreiche Studien zu Klimaschutz- und Ausstiegsszenarien seit 1996.

Zudem passen laut Lehmann Braunkohle und erneuerbare Energien nicht zusammen. Kohlekraftwerke könnten im Gegensatz zu Gas nicht auf die schwankende Stromeinspeisung aus Wind- und Sonnenstrom reagieren. "Ich weiß, dass das nicht die Position der Bundesregierung ist", sagte Lehmann freimütig und wurde prompt aus den Reihen der Kohlebefürworter für seine "eindimensionale Darstellung" gerügt.

Dass es bei dem Streit auch um Milliardenprofite der RWE geht, klang beim Vortrag von Dierk Bauknecht vom Öko-Institut an: Er verwies darauf, dass ausländische Investoren zur Absicherung von Wind- und Sonnenstrom moderne Gaskraftwerke bauen wollten. Doch diese Akteure sollten nicht in den Markt kommen, weil ein Wettbewerb mit der Kohleverstromung nicht gewünscht sei.

Gut möglich, dass die Verfassungshüter diese Argumente zumindest für die Zukunft teilen und höhere Hürden für künftige Umsiedlungen und Enteignungen verlangen könnten. Dafür spricht, dass sie am Dienstag auch Faktoren wie Umwelt- oder Gesundheitsschäden der Bürger durch Feinstaub oder Lärm ausgiebig erörterten.

Glaubt man der Vereinigung Rohstoffe und Bergbau (VRB), wäre solch eine Neufassung des Bergrechts ein Debakel für die Branche: Deutschland benötigt demnach rund eine Milliarde Tonnen Primärrohstoffe im Jahr. Drei Viertel davon würden hier von 500.000 Beschäftigten gefördert und weiterverarbeitet. Diese Arbeitsplätze stünden dann womöglich auf dem Spiel.

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