Gefahr für Frewillige Helfer Brüsseler Pläne torpedieren Ehrenamt

BRÜSSEL · Es sind Beispiele wie dieses, die EU-Sozialkommissar Laszlo Andor gerne zitiert: Der 21-jährige Student und ehrenamtliche Sanitäter übernimmt am Samstagmorgen den Rettungswagen von seinem 48-jährigen Vorgänger, der seinen hauptamtlichen Dienst gerade beendet hat. "Kann man wirklich sagen, dass der hauptberufliche Sanitäter arbeitet, während der Ehrenamtliche seinem Freizeitspaß nachgeht?"

 Freiwillige Arbeit bei Rettungsdiensten: Auch hier soll die Arbeitszeitrichtlinie gelten.

Freiwillige Arbeit bei Rettungsdiensten: Auch hier soll die Arbeitszeitrichtlinie gelten.

Foto: Wolfgang Henry

23 Millionen Bundesbürger sind im Ehrenamt bei der Feuerwehr, den Hilfsorganisationen, aber auch in Sportvereinen und sozialen Verbänden tätig. Für Andor ist klar: Es handelt sich um die gleiche Arbeit, die deshalb auch durch die gleiche Arbeitszeitrichtlinie geschützt werden muss. Und das heißt konkret: höchstens 48 Stunden Wochenarbeitszeit, elf Stunden Ruhe innerhalb von 24 Stunden und 24 Stunden Pause plus elf Stunden Ruhe, wenn am Wochenende durchgearbeitet wurde.

In einem Brief an den Deutschen Feuerwehrverband bekräftigte der Sozialkommissar Ende Januar seine Absicht, das Ehrenamt in die künftige Arbeitszeitrichtlinie einzubeziehen, sogar noch einmal. Bei den Hilfsorganisationen reagiert man geschockt: "Die Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie würde das Ehrenamt weitgehend unmöglich machen", heißt es bei den Feuerwehrleuten, die vor allem an ihre Stationen denken, mit die mit Freiwilligen besetzt sind.

Tatsächlich wären die Folgen dramatisch: "Im Extremfall dürfte der Ehrenamtliche, zum Beispiel bei der Feuerwehr, nicht zu einem Löscheinsatz ausrücken, wenn er im Laufe der Woche schon 48 Stunden gearbeitet hat", umschreiben Experten der Internetplattform "retter.tv" die Konsequenzen, die man sich lieber nicht ausmalen will.

Im Europäischen Parlament hat man sich aufs Abwarten verlegt. "Es ist noch nichts entschieden", sagt die SPD-Sozialexpertin Jutta Steinruck. Ihre CSU-Kollegin Monika Hohlmeier, früher bayerische Kultusministerin, gibt sich sicher: "Das wird so nicht kommen." Tatsächlich läuft derzeit erst einmal der Europäische Sozialdialog, ein Gesprächsforum von Arbeitgebern und Gewerkschaften, die insbesondere über die wöchentliche Höchstarbeitszeit, Pausen und mögliche Sonderregelungen für zeitweise Mehrarbeit diskutieren. Das Ehrenamt spielt für sie gar keine Rolle.

Im September wollen beide Parteien der Kommission einen Vorschlag vorlegen. Dann entscheidet Sozialkommissar Laszlo Andor, was er davon übernimmt und was nicht. An der Einbeziehung des Ehrenamtes in die Arbeitszeitvorgaben aber will er nicht rütteln, machte er schon vorab deutlich. Deutschland, wo das Ehrenamt in besonders vielen sozialen Bereichen ausgeprägt ist, fehlen die Unterstützer. Mangels Zwang zur Einstimmigkeit könnte Brüssel die Regelung auch gegen den Widerstand Berlins durchsetzen.

"Das Ehrenamt darf nicht behindert werden", sagt die CSU-Fachfrau Anja Weisgerber. Der Feuerwehrverband nennt Gründe: Es fehle den ehrenamtlich Tätigen an klassischen Arbeitnehmereigenschaften, die aber Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie seien. Dazu zählten beispielsweise "die Entgeltlichkeit, die Weisungsgebundenheit oder die Fremdbestimmung bezüglich Art, Ort, Zeit und Weise der Arbeit".

In Brüssel hegt man allerdings noch einen ganz anderen Verdacht: Es gäbe durchaus Organisationen, die mit der Arbeit der Ehrenamtlichen ihre Tätigkeiten wirtschaftlich halten wollten. Und es sei deshalb Aufgabe des Gesetzgebers, den betroffenen Helfern dann auch den angemessenen Schutz zu garantieren. Solche Arbeit könne man nämlich nicht mehr nur als "Freizeitvergnügen" darstellen.

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