NRW-Landtag Bald striktes Rauchverbot in der Kneipe

DÜSSELDORF · Am Ende des monatelangen Streits haben SPD und Grüne in NRW geschlossen für das rigorose Nichtraucherschutzgesetz gestimmt. 18 der 99 SPD-Abgeordneten räumten aber in einer persönlichen Erklärung Bedenken dagegen an, dass es keine Ausnahmen vom Rauchverbot in Eckkneipen und bei Brauchtumsfesten gibt.

In der hitzigen Debatte begründete Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) das strenge Rauchverbot mit Mängeln im bisherigen Gesetz. Der Nichtraucherschutz sei völlig unzureichend und biete Schlupflöcher. Deshalb habe auch die Ärztekammer für einen strikten Nichtraucherschutz plädiert.

CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann sprach dagegen von "Bevormundung" und von einem "Angriff auf das Brauchtum". Der FDP-Abgeordnete Joachim Stamp wetterte gegen das "neoasketische Weltbild" der Ministerin. Grünen-Fraktionschef Reiner Priggen sprang seiner Parteifreundin bei.

Vom 1. Mai 2013 an gilt ein Rauchverbot in:

  • Gaststätten und Kneipen,
  • in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen in NRW,
  • Festzelten und bei Brauchtumsveranstaltungen wie Schützenfesten und Karnevalsfeiern,
  • öffentlichen Einrichtungen der Kommunen (Kitas, Schulen etc.) und in Einkaufszentren.

Auch E-Zigaretten fallen unter das NRW-Rauchverbot. Allerdings sind dagegen mehrere Klagen vor Gericht anhängig.

Künftig darf auch bei Vereinsfeiern und Betriebsfesten in der Gastronomie nicht mehr gequalmt werden. Die einzige Ausnahme vom Rauchverbot gilt im bevölkerungsreichsten Bundesland für "echte" geschlossene, private Gesellschaften.

Voraussetzung: Die Familienfeier muss in streng abgetrennten Räumen oder in der ganzen Gaststätte stattfinden. Notwendig ist eine personengebundene Einladung des Veranstalters, anderen Personen ist der Zutritt nicht gestattet.

Für die Kontrolle des Rauchverbots in Gaststätten sind die Ordnungsämter zuständig. Bei Verstößen können gegen Wirte Bußgelder bis zu 2500 Euro verhängt werden.

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