WCCB Ankläger beantragt hohe Haftstrafe für Ex-Investor wegen schweren Betruges

BONN · Nach 17-monatiger Beweisaufnahme im ersten Strafprozess um den Bauskandal beim World Conference Center Bonn (WCCB) hat die Staatsanwaltschaft gestern nach zweitägigem Plädoyer die Strafanträge für die drei Angeklagten gestellt: Staatsanwalt Ulrich Stein forderte für Ex-WCCB-Investor Man-Ki Kim sieben Jahre Haft wegen besonders schweren Betruges in zwei Fällen und der Abgabe einer falscher Eidesstattlichen Versicherung.

Für Kims damaligen Rechtsberater Ha-S. C. beantragte der Ankläger vier Jahre Haft wegen besonders schweren Betruges und Bestechung, und der seinerzeit ebenfalls für Kim als Rechtsberater tätige Wolfditrich Thilo soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zum besonders schweren Betrug für zweieinhalb Jahre hinter Gitter.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sprechen alle Beweise dafür, dass Kim und C. 2005 ganz bewusst Stadtverwaltung und Stadtrat getäuscht haben in Bezug auf die Seriosität und Bonität von Kims Firma: Durch falsche Informationen über die Unternehmensstruktur sei es ihnen gelungen, den Eindruck zu erwecken, hinter Kims SMI Hyundai Kims Corporation stehe der potente koreanische Weltkonzern Hyundai.

Diese Irreführung habe dazu geführt, dass Bonns Politiker im Dezember 2005 Kim und dessen Firma den Zuschlag für Bonns Kongresszentrum erteilten in der Annahme, mit einem solchen Weltkonzern im Rücken sei die WCCB-Finanzierung gesichert. Und davon, so Stein, sei zu der Zeit auch die Stadtverwaltung überzeugt gewesen. Außerdem habe C. sich der Bestechung schuldig gemacht, indem er die Rechnung des städtischen Beraters Michael Thielbeer in Höhe von 32 000 Euro bezahlt habe.

Auch den koreanischen Investor Honua hat Kim nach Meinung der Staatsanwälte um 32 Millionen Euro betrogen, indem er mit Hilfe von Thilo erklärte, noch Herr über das Projekt zu sein, obwohl er es bereits an die Investmentfirma Arazim verpfändet hatte.

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