Verfassungsklage gegen NRW-Regierung 50 Kommunen klagen gegen falsches Gesetz

Düsseldorf · Mehr als 50 NRW-Kommunen haben gegen die Vorgaben der Landesregierung zur Inklusion in Schulen geklagt. Aus ihrer Sicht reicht die finanzielle Unterstützung nicht aus. Sie sind allerdings gegen ein falsches Gesetz vorgegangen.

 Aus Sicht der Kommunen reicht das Geld für die Inklusion nicht.

Aus Sicht der Kommunen reicht das Geld für die Inklusion nicht.

Foto: dpa

Mehr als 50 NRW-Kommunen sind mit einer Verfassungsklage gegen die Vorgaben der rot-grünen Landesregierung zur schulischen Inklusion gescheitert. Die Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Ricarda Brandts, nannte am Dienstag formale Gründe für die Abweisung: „Sie haben das falsche Gesetz angegriffen.“

Die klagenden Kommunen, zu denen Hattingen, Moers, Kleve, Unna, Brilon, Meschede und viele kleinere ländliche Gemeinden gehören, wollten sich gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzausstattung des Landes für die zunehmende Regelbeschulung von behinderten Kindern wehren. Sie klagten gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz. Die Inklusionsaufwendungen hatte die Landesregierung jedoch in einem separaten Leistungsgesetz geregelt.

Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) freute sich darüber, dass das Vorgehen des Landes vom obersten Gericht bestätigt worden sei. Der Städte- und Gemeindebund bedauerte die Abweisung der Klage: „Der Verfassungsgerichtshof hat seine Entscheidung leider an einem formalen Streitpunkt festgemacht“, sagte Hauptgeschäftsführer Bernd Jürgen Schneider.

Auch der Verband Bildung und Erziehung (VBE) ermahnte die Landesregierung, unabhängig vom Urteil die „Hilferufe“ der Kommunen ernst zu nehmen und eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Seit dem Schuljahr 2014/15 haben Eltern in NRW einen Rechtsanspruch, auch Kinder mit Handicap in eine Regelschule zu schicken und nicht mehr in spezialisierte Förderschulen.

Da die Kommunen Integrationshelfer und Begleiter für diese Schüler bezahlen müssen, überweist das Land jährlich 35 Millionen Euro und will die tatsächlichen Ausgaben regelmäßig überprüfen. Aus Sicht der Kommunen reicht die Unterstützung hinten und vorne nicht. Die Schülerzahlen in den Förderschulen sind landesweit im laufenden Schuljahr gegenüber dem Vorjahr um 2900 auf 75 100 gesunken.

In den vergangenen vier Jahren sind fast 200 Förderschulen in NRW geschlossen worden. Der Anteil von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der an allgemeinen Schulen unterrichtet werden soll, ist binnen eines Jahres um 6800 auf inzwischen 53 900 gestiegen. Der Inklusionsanteil liegt damit in NRW bei 42 Prozent.

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