Gesetzesentwurf zu Abschiebungen „Das kann sich der Rechtsstaat nicht bieten lassen“

BERLIN · Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat einen Gesetzentwurf durch das Kabinett gebracht, mit dem die Bundesländer Ausländer, die kein Bleiberecht mehr in Deutschland haben, in deren Heimat zurückschicken kann.

 Ein Flugzeug, indem 34 abgelehnte afghanische Asylbewerber abgeschoben werden sollen, wird aus der Parkposition auf dem Flughafen in Frankfurt am Main (Hessen) geschoben.

Ein Flugzeug, indem 34 abgelehnte afghanische Asylbewerber abgeschoben werden sollen, wird aus der Parkposition auf dem Flughafen in Frankfurt am Main (Hessen) geschoben.

Foto: dpa

Thomas de Maizière ist zufrieden. Vor zwei Wochen erst saßen die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Sache zusammen: Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer. Jetzt hat der Bundesinnenminister einen Gesetzentwurf durch das Kabinett gebracht, mit dem die Bundesländer Ausländer, die kein Bleiberecht mehr in Deutschland haben, in deren Heimat zurückschicken kann. Im Zweifel auch mit Zwang. Vorrang soll weiter die freiwillige, auch mit Geld geförderte Rückreise von Ausländern haben. Aber wer diesen Weg der Freiwilligkeit nicht gehen wolle, der werde künftig auch leichter abgeschoben werden können, so der Bundesinnenminister.

Schon am Mittwoch war eine weitere Sammelabschiebung von 50 Afghanen in das Land am Hindukusch von München aus geplant. Bei einem Versuch im Dezember, Afghanen in ihre Heimat zurückzuschicken, waren vor der Abschiebung 16 Personen untergetaucht. De Maizière wollte sich nicht dazu äußern, ob sich diese damals untergetauchten Personen nun in jener Gruppe befinden, die jetzt nach Afghanistan zurückgeschickt werden sollten.

Der mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) abgestimmte Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Höchstdauer der Abschiebehaft für ausreisepflichtige Gefährder von bislang vier auf künftig zehn Tage anzuheben. Auch sollen Ausländer, die das Land verlassen müssen und von denen eine Gefahr ausgeht, mit einer elektronischen Fußfessel leichter überwacht werden können. Außerdem sollen Asylbewerber, die ihre wahre Herkunft verschweigen, Auflagen für ihren Aufenthaltsort erhalten. Sie sollen dann einen ihnen zugewiesenen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt nicht verlassen dürfen. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge soll möglichst rasch ein Asylantrag gestellt werden, damit bald Klarheit herrsche, wie sich der Aufenthaltsstatus entwickele.

Zudem soll mit dem Gesetz das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Grundlage bekommen, „in Fällen, in denen es anders nicht weiter kommt“, Handys und andere Datenträger von Flüchtlingen auszulesen, deren Herkunft und Identität sonst nicht zu klären sei. De Maizière: „Wer 90 Mal in den Sudan telefoniert und behauptet, er kommt aus Eritrea, dann spricht einiges dafür, dass es sich um einen Sudanesen handelt.“ Die Fluchtroute wiederum soll nicht über die Handydaten ermittelt werden, versicherte de Maizière. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Grüne, Linke und auch Teile der SPD kritisierten diese Passage des Gesetzentwurfes, weil das Auswerten von Handydaten zum „besonders schützenswerten Bereich der Privatsphäre“ gehöre, wie Linke-Chefin Katja Kipping betonte. Auch SPD-Fraktionsvize Eva Högl ist dagegen: „Flächendeckend Handys auslesen geht auf keinen Fall. Das ist völlig klar.“

De Mazière betonte, es falle den Behörden natürlich auf, dass Schutzsuchende, die aus Staaten mit vermutlich guter Bleibeperspektive nach Deutschland kämen, sehr häufig ihren Reisepass bei sich hätten, während Flüchtlinge aus Ländern mit vermutlich schlechter Bleibeperspektive meist ohne Dokumente in Deutschland ankämen.

„Das kann sich der Rechtsstaat nicht bieten lassen. Es ist nicht zu viel verlangt, dem Staat gegenüber, von dem man Schutz möchte, korrekt zu sein: zu sagen wie man heißt und aus welchem Land man kommt.“

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