Millionenklage wegen Rehberger-Kunstwerk abgewiesen

Frankfurt/Main · Eine Millionenklage von zwei Diskothekenbesitzern wegen eines verschwundenen Kunstwerks des Installationskünstlers Tobias Rehberger ist am Mittwoch vom Landgericht Frankfurt abgewiesen worden. Die beiden hatten die Deka-Bank als Hausbesitzerin auf Zahlung von 2,95 Millionen Euro verklagt.

 Der Künstler Tobias Rehberger. Foto: Boris Roessler

Der Künstler Tobias Rehberger. Foto: Boris Roessler

Foto: DPA

Das begehbare Kunstwerk des Biennale-Teilnehmers und Städel- Professors Rehberger, eine Sitzgruppe als Raucher-Lounge, sei nach der Räumung des Clubs Anfang 2012 abmontiert und weggebracht worden, warfen die Kläger der Bank vor.

Dem Gericht zufolge wusste die Bank zum Zeitpunkt der Übernahme der Räumlichkeiten nicht, wem das Kunstwerk gehörte. Auch aus dem Schriftwechsel der Bank mit dem Künstler hätten sich keine hinreichenden Anhaltspunkte ergeben, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Kläger hatten vor Gericht behauptet, sie hätten die Räume nicht betreten dürfen. Deshalb hätten sie das Kunstwerk nicht selbst ausbauen können.

Vor Gericht war den Disko-Betreibern zum Verhängnis geworden, dass sie bei keinem der Ortstermine mit dem Deka-Hausmeister und einer Gerichtsvollzieherin das Kunstwerk, seinen hohen Wert und ihr Eigentum daran erwähnt hatten. Erst mehrere Monate nach der Räumung bezichtigten sie die Bank der Zerstörung.

Eine Sprecherin der Bank zeigte sich zufrieden. "Die Vorwürfe gegen die Deka-Bank entbehren jeder Grundlage. Die Klage ist deshalb zu Recht vom Landgericht abgewiesen worden." Die Club-Betreiber wollen dagegen beim Oberlandesgericht in Berufung gehen.

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