Urteil in Koblenz Westerwälder darf sich nicht "James Bond" nennen

Koblenz · Ein Mann ist nun mit seinem Antrag auf eine Namensänderung vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz gescheitert: Der Mann darf sich laut dem Urteil des Gerichts nicht "James Bond" nennen.

„Mein Name ist Bond, James Bond“: Ein Westerwälder ist mit seiner Klage für eine besondere Namensänderung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies sie nach Mitteilung vom Dienstag ab. Der Mann darf somit nicht offiziell den Namen des berühmtesten Geheimagenten der Welt tragen.

Er hatte dies zuvor schon vergeblich bei seiner Verbandsgemeinde Bad Marienberg beantragt. Daraufhin erhob er Klage: Mehrere Ärzte hätten die Namensänderung befürwortet. Das Gericht urteilte dagegen, eine Änderung des Vor- und Familiennamens in James Bond wegen angeführter familiärer Probleme sei nicht gerechtfertigt. Der Kläger habe nicht nachvollziehbar erklärt, dass der Familienkrach mit einem anderen Namen beigelegt werden könnte.

Zudem handele es sich bei James Bond um einen Namen aus Film und Literatur. Auch in Kombination mit dem jetzigen Vornamen des Klägers würde dieser Name stets mit der von Ian Fleming erfundenen Figur des britischen Geheimagenten in Verbindung gebracht. Gegen das Urteil kann die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragt werden.

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