Neuer Prozess in Stuttgart Wem gehören die rätselhaften Kloster-Millionen?

Stuttgart · Da werden 2013 im Sekretär eines toten Mönchs Belege für vier Millionen Euro gefunden - und noch immer ist nicht ganz klar, wem sie gehören. Ein Anwalt erhebt Ansprüche, ihm fehlen aber wohl die Beweise.

 Im Kloster Neresheim auf der schwäbischen Alb tauchte das Millionen-Vermögen auf.

Im Kloster Neresheim auf der schwäbischen Alb tauchte das Millionen-Vermögen auf.

Foto: dpa

Gut drei Jahre nach dem rätselhaften Fund von vier Millionen Euro im schwäbischen Benediktinerkloster Neresheim versucht das Oberlandesgericht Stuttgart etwas mehr Klarheit in einen obskuren Rechtsstreit um das Vermögen zu bringen. In drei Berufungsverfahren erheben zwei Frauen und ein Anwalt Ansprüche. Das Landgericht Ellwangen hatte die Klagen auf die Herausgabe von Teilen des Fundes abgewiesen - weil die Kläger ihre Ansprüche nicht nachweisen konnten. Gelinge das auch jetzt nicht, müssten die Klagen endgültig zurückgewiesen werden, machte der Vorsitzende Richter Oliver Mosthaf deutlich. Entscheiden will er am 22. November.

Ein früherer Abt des Benediktinerklosters hatte die Millionensumme heimlich auf zwei Konten gebunkert, einem Wertpapierkonto und einem Spendenkonto. „Beseelt von der Mission, das Kloster zu sanieren“, wie Klostersprecher Max Hohenberg beschreibt. „Sehr umtriebig“ habe sich der tote Abt um Spenden bemüht.

Keine Hinweise zur Herkunft des Geldes

Nach dem Tod des Abts 2013 wurden die Unterlagen zu den Konten aus einem Sekretär gezogen. Das Wissen über die Herkunft hatte der Mönch mit ins Grab genommen. Komplett, wie die Vertreter der zehn letzten Mönche von Neresheim versichern. Vor Gericht argumentieren ihre Rechtsanwälte mit Nichtwissen. „Im Kloster finden wir nichts“, so Rechtsanwalt Mirco Gökeler. Die Belege müssten schon die Kläger bringen. Rechtsanwalt Henning Necker hat kein Verständnis: „Da wurden Millionen bewegt - und es gibt keinen Federstrich, keine Akten?“

Mehrere Gerichte haben sich schon mit dem Zufallsfund befasst. Obwohl sie es für den Erhalt der einzigartigen Klosteranlage sicher gut gebrauchen könnten, haben die Benediktiner das Geld nach Aussage des Sprechers nicht angerührt. Erst sollen alle möglichen Ansprüche geklärt sein. Ein Wertpapierkonto in Krefeld umfasst demnach drei Millionen Euro, eine Million liegt auf einem Spendenkonto in Aalen.

„Es wäre absolut im Interesse der Mönche, das Geld den Berechtigten zurückzugeben“, sagte Sprecher Hohenberg. Es brauche aber auch einen „schlagenden Beweis“, und den könnten die Kläger aus Sicht des Klosters bisher nicht bringen. Die Absprachen über die Anlagen auf dem Klosterkonto seien im Wesentlichen mündlich getroffen worden, behauptet der Anwalt der Klägerinnen, der auch persönlich Ansprüche auf einen Teil der Summe erhebt. Nirgendwo stehe, dass dies schriftlich zu passieren habe.

Deckname "Weinberg"

Das Geld soll Teil eines mindestens ebenso raffinierten wie verworrenen Steuersparmodells gewesen sein. Die Anleger liehen dem Kloster Geld und verzichteten auf die Zinsen, die dann für religiöse Zwecke verwendet werden sollten. Treuhänder der Summen war lange der nun klagende Anwalt. Er sprach in früheren Verfahren von einem „Steuervermeidungsmodell“ mit dem Decknamen „Weinberg“ mit Geldgebern aus dem ganzen Bundesgebiet.

Bei den drei Berufungsverfahren geht es unter dem Strich um eine Summe von 1,3 Millionen Euro. Eine Einigung lehnten die Vertreter des Klosters ab. Schließlich bestehe die Gefahr, dass dann der Nächste kommt und ohne Belege Ansprüche auf das Geld auf den Klosterkonten erhebe. Was das Kloster mit den Millionen machen würde, wenn über die Ansprüche entschieden ist, sei keine Frage, sagte Hohenberg. Der Umsatz des Klosters liege deutlich unter einer Million. Einnahmen kämen vor allem aus Spenden aber auch aus Pachtverträgen, einer Gaststätte und dem Gehalt von zwei Mönchen, die Religionsunterricht geben. „Die Einnahmen stehen aber in keinem Verhältnis zur Bausubstanz eines uralten Klosters. (dpa)

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