Welpenhandel: Berufsverbot gegen Tierärztin bleibt bestehen

Wiesbaden · Gut sieben Monate nach einer Razzia in einer Hundezucht im Siegerland darf eine Tierärztin aus Weilmünster (Kreis Limburg-Weilburg) ihren Beruf zunächst nicht mehr ausüben. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Richter begründeten das mit tierschutzwidrigen Zustände, die die Frau geduldet habe.

Dem Gericht zufolge hatte die Polizei in der Hundezucht eines Ehepaares in Kreuztal Ende 2016 insgesamt 106 lebende und fünf tote Hunde gefunden. Viele Tiere seien abgemagert und krank gewesen. Außerdem fand die Polizei abgelaufene Arzneimittel und blanko ausgefüllte Impfpässe. Die Tierärztin war für die Hunde als behandelnde Ärztin zuständig. Gegen sie wurde Anklage wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in 82 Fällen erhoben. Wie sich herausstellte, waren zahlreiche Welpen illegal aus Osteuropa in den Zuchtbetrieb gebracht worden.

Ende April entschied das Regierungspräsidium Gießen, die Approbation der Tierärztin ruhen zu lassen. Dagegen klagte sie. Sie betonte, nicht Mitinhaberin des Betriebs gewesen zu sein. Sie habe auch keine Impfpässe für nicht untersuchte Tiere ausgestellt und keine Kenntnis von einer illegalen Einfuhr der Hunde gehabt.

Das Verwaltungsgericht hielt die Entscheidung des Regierungspräsidiums nun aber für rechtmäßig. Das öffentliche Interesse, ihre Tätigkeit als Tierärztin zunächst zu unterbinden, sei größer als ihr persönliches Interesse an der Fortführung ihrer Praxis. Durch das ihr vorgeworfene Verhalten habe sich die Tierärztin als unwürdig erwiesen, ihren Beruf auszuüben. Das Hauptverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

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