Mehr als zwei Jahre in Gefängnis Volksverhetzung auf Facebook: Mann muss in Haft

Bonn · Es ist auch so etwas wie eine Warnung an alle Trolle und Hetzer im Netz: Seine volksverhetzenden Äußerungen bei Facebook kommen einem Mann aus Iphofen im Landkreis Würzburg nun teuer zu stehen. Ein Gericht schickte den Mann ins Gefängnis. Doch ab wann gilt ein Hasskommentar eigentlich als Volksverhetzung?

Der 31-Jährige hatte bei dem sozialen Netzwerk im vergangenen Jahr unter anderem geschrieben, man solle Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre Helfer "an die Wand stellen und standrechtlich erschießen wegen Verrat am deutschen Volk". Außerdem habe er in einem Post formuliert, Menschen sollten "in Auschwitz in den Ofen". Das Amtsgericht Kitzingen verurteilte den Mann nun zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.

Der Verurteilte hatte auf seinem Facebook-Profil insgesamt zehn Texte mit volksverhetzendem Inhalt oder Aufrufen zu Straftaten gepostet, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Gericht habe den Mann deswegen zu der Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Urteil liegt über der Grenze, bis zu der eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (AZ: 1 Ls 701 Js 20195/14).

Der Staatsanwaltschaft Würzburg zufolge war der Angeklagte aus Iphofen erheblich vorbestraft und stand teilweise unter Bewährung.

Bereits im Juli hatte ein gericht einen Facebook-User wegen dessen Hetze gegen eine Asylbewerberunterkunft verurteilt. Der 25-Jährige hatte einen über Facebook verbreiteten Spendenaufruf für Flüchtlinge mit den Worten kommentiert: "I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für des Gfrast (bayerisch für Nichtsnutz, Anm. d. Red.). Lieferung frei Haus." Ein Gericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro.

In einem anderen Fall verlor ein junger Man aus Österreich seinen Ausbildungsplatz, nachdem er das Foto eines kleinen syrischen Flüchtlingsmädchens völlig menschenverachtend kommentiert hatte.

Wann gilt ein Hasskommentar als Volksverhetzung?

Grundsätzlich sind freie Meinungsäußerungen - auch im Internet - durch den Artikel 5 des Grundgesetztes geschützt. Doch dessen Grenze wird dann überschritten, wenn es sich bei den Äußerungen um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt oder wenn die Äußerungen beleidigende Aussagen oder Schmähkritik enthalten. "Geht es nur noch darum, eine Person oder eine Personengruppe zu beleidigen oder zu beschimpfen, dann ist die Grenze zur Meinungsfreiheit überschritten", so der Medienanwalt Christian Solmecke.

Wenn etwa eine Personengruppe wie "die Flüchtlinge" von Hasskommentaren betroffen sind, könnte laut Solmecke schnell der Tatbestand der Volksverhetzung erreicht sein. Dies gelte vor allem dann, wenn in den Meinungsäußerungen zu Straf- oder Gewalttaten aufgerufen werden würde. "Das ist alles andere, als ein Kavaliersdelikt. Es droht den Äußernden bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe."

Voraussetzung dafür sei, dass der öffentliche Frieden durch die Äußerungen gestört wird. Dies sei nach Angaben des Kölner Anwalts bereits dann der Fall, wenn das öffentliche Klima vergiftet wird, dadurch dass bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt werden und sich infolge dessen potentiell nicht mehr sicher fühlen. Für ein Gefühl der Unsicherheit reicht es bereits aus, wenn ein gewisses Publikum zu Übergriffen, wie beispielsweise dem Anzünden von Asylantenheimen, aufgehetzt wird.

Es komme übrigens nicht darauf an, ob die betroffene Personengruppe von dem konkreten Angriff erfährt. Eine Anzeige könne hier durch Dritte erfolgen – und dies sei sogar anonym und online möglich.

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