Prozess um verhungerten Sohn: Geständnis eingeschränkt

Arnsberg · Im Prozess um den Hungertod eines zwei Jahre alten Jungen im Sauerland hat die angeklagte Mutter ihr Geständnis außerhalb des Gerichts eingeschränkt. Die 40-Jährige schrieb an eine Pflegemutter, sie habe vor Gericht gelogen, um ihren Kindern eine Aussage zu ersparen und eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Eines oder mehrere ihrer zehn Kinder werden von der Pflegemutter betreut.

 Angeklagte Tanja S. mit ihrem Anwalt Dieter Bräuer im Amtsgericht Medebach.

Angeklagte Tanja S. mit ihrem Anwalt Dieter Bräuer im Amtsgericht Medebach.

Foto: Jörg Taron/Archiv

Im Prozess hatte sie erklärt, sie habe den ihres Zustand ihres Sohnes gesehen, aber nicht rechtzeitig gehandelt. Die Angeklagte schwieg am Freitag am Landgericht Arnsberg zunächst zu dem Schreiben. Der Junge starb im Alter von zwei Jahren an Unterernährung. Laut Anklage ist die Mutter für seinen Tod verantwortlich. Die 40-Jährige muss sich wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Die Familie lebte ursprünglich in Sachsen. Vom Vater der Kinder hatte sich die Frau getrennt. Möglicherweise kommt es an diesem Freitag noch zum Abschluss des Prozesses.

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