Urteil im Fenstersturz-Prozess: Staatsanwalt mit Revision

Düsseldorf · Der mysteriöse Fenstersturz einer jungen Frau in Düsseldorf wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil Revision eingelegt, sagte ein Behördensprecher am Mittwoch in Düsseldorf auf dpa-Anfrage. Der 40-jährige Angeklagte war vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden. Das Landgericht hatte erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers, das behauptet hatte, von dem Mann aus dem Fenster gestoßen worden zu sein. Ihre Aussagen hatten sich in mehreren Punkten nicht bestätigt.

Ein Professor für Biomechanik hatte als Gutachter mit einer Computersimulation die Zweifel noch genährt: Wahrscheinlicher als Ursache für den fast sieben Meter tiefen Sturz der Rumänin sei ein Sprung. Weil die Polizei in der Wohnung des Angeklagten fast 15 Gramm hochreines Kokain gefunden hatte, verurteilte ihn das Gericht zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Drogenhandels.

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