Prozesse Urteil: Stöckelschuhträgerin selbst schuld an Stolper-Unfall

Hamm/Marl · Stöckelschuhträgerinnen sind selbst schuld, wenn sie mit ihren hohen Absätzen an Fußmatten oder anderen erwartbaren Hindernissen hängenbleiben. Das hat das Oberlandesgericht im westfälischen Hamm im Fall einer Klägerin aus Marl entschieden.

 Trägerinnen von High Heels seien zu angepasstem Verhalten verpflichtet, entschied das Gericht.

Trägerinnen von High Heels seien zu angepasstem Verhalten verpflichtet, entschied das Gericht.

Foto: Rolf Vennenbernd /Archiv

Bei einem Besuch des dortigen Stadttheaters hatte sich die Frau 2014 den Fuß gebrochen. Sie war mit ihren schmalen, mindestens 4,5-Zentimeter-Absätzen in den Löchern einer Gummilochmatte hängengeblieben und gestürzt. Weil sie mehrere Monate weder arbeiten noch Sport treiben konnte, verklagte sie die Ruhrgebietsstadt auf 2000 Euro Schmerzensgeld und fast doppelt so viel Schadenersatz.

Ihre Auffassung, die Stadt habe durch die Stolperfalle ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, teilten die Richter jedoch nicht. Die von der Matte ausgehenden Gefahren seien für Theaterbesucher erkennbar und beherrschbar gewesen, urteilten sie laut Mitteilung.

Trägerinnen von High Heels seien zu angepasstem Verhalten verpflichtet und müssten die "allgemeine Gefahrerhöhung, die von kleinflächigen Absätzen von Stöckelschuhen ausgehe", berücksichtigen.

Wäre die Frau vorsichtiger gegangen, hätte sie die Schmutzfangmatte unfallfrei passieren können, entschieden die Richter - wie schon das Landgericht Essen in erster Instanz.

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