Das sollten Verbraucher beachten Tipps für ein sicheres Feuerwerk an Silvester

Bonn · So schön das Feuerwerk zu Silvester auch ist, so gefährlich können Böller und Raketen bei falscher Handhabung und Lagerung sein. Wir geben Tipps für einen sicheren Umgang mit den Knallkörpern.

Eigentlich ist es nicht neu, doch offenbar nehmen viele in der Silvesterpartylaune die Sicherheitshinweise für Silvesterböller nicht wirklich ernst. Schlimme Verletzungen und Brände in der Wohnung und Beschädigungen an parkenden Autos können Folgen unsachgemäßer Handhabung sein.

Sicherheit fängt beim Kauf an: Verbraucherschützer und Experten des TÜV Rheinland raten dazu, nur gekennzeichnete Knallkörper mit einem CE-Zeichen und einer Registriernummer zu kaufen, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen. Die Kennnummer 0589 steht dabei für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). F2 ist die Feuerwerksklasse für Raketen, Batterien oder Knallkörper. Feuerwerk ohne Zulassungsnummer ist gefährlich: Die Sprengkraft kann zu hoch sein, außerdem drohen Verletzungen durch Fehlzündungen.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) warnt jetzt kurz vor der Jahreswende vor immer stärkeren illegalen Böllern. „Gerade Männer wollen immer schneller, höher, weiter und lauter“, sagte der Sprengstoffexperte Dirk Wollenweber am Mittwoch. In einigen Böllern seien aber 125 Gramm Aluminiumperchlorat oder mehr enthalten. Bei solchen Mengen sei die Sprengkraft tödlich. Bereits vier Gramm seien ausreichend, um eine Hand zu zerfetzen. Aluminiumperchlorat sei mit Gesteinssprengstoff vergleichbar. „Das gibt einen ordentlichen Wums“, sagte Wollenweber. Auch Airbags von Autos in der Nähe ließen sich durch den starken Druck auslösen.

Die momentan stärksten illegalen Böller mit Aluminiumperchlorat entwickelten eine Lautstärke von bis zu 178 Dezibel. Zum Vergleich liege ein Düsenflugzeug in 25 Meter Entfernung bei etwa 140 Dezibel. Die in Deutschland zugelassenen Böller bestehen aus Schwarzpulver.

Abbrennen ist erst an Silvester erlaubt

Die Fachleute vom TÜV Rheinland empfehlen, Feuerwerk nur aus sicheren Quellen zu beziehen. Dazu gehören Supermärkte, Baumärkte und Warenhäuser. Selbst wenn der Kauf von Böllern und Raketen bereits nach den Weihnachten möglich ist, tatsächlich erlaubt ist das Abbrennen trotzdem nur an Silvester sowie am Neujahrstag.

Doch auch ordnungsgemäß gekennzeichnete Böller und Raketen können bei falscher Zündung gefährlich werden. Wer keine Verletzungen oder Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten. Eigentlich selbstverständlich: Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der Hand heraus zu zünden. Leere Sekt- oder Weinflaschen eignen sich zum Abschuss. Ein Sicherheitsabstand zu den Feuerwerkskörpern versteht sich dabei fast von selbst. Dies gilt nicht nur zu anderen Feiernden, sondern auch zu Autos und Gebäuden.

Vor Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen ist Böllern verboten

"Feuerwerkskörper, die nicht beim ersten Mal gezündet haben, dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden", so Weiskirchen. Vor Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen ist das Zünden von Böllern und Raketen übrigens grundsätzlich untersagt. Generell empfiehlt es sich, während des Feuerwerks Türen und Fenster geschlossen zu halten. Herumfliegende Böller und Raketen könnten ansonsten ins Haus oder die Wohnung gelangen.

Wer zahlt eigentlich bei Schäden am Auto durch Knaller und Co?

Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Eine Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden. Und sie reguliert Beulen, Kratzer und Schmorschäden, die zum Beispiel durch herabfallende Raketen am Auto entstanden sind.

Feiern bis der Arzt kommt?

An Silvester herrscht vielerorts Ausnahmezustand. Das ist aber kein Freibrief für Mieter, in der Silvesternacht die Wände wackeln zu lassen, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Es ist zwar unrealistisch, an diesem Tag auf die Nachtruhe ab 22 Uhr zu pochen, gerade wenn der Lärm von draußen lauter ist als der von nebenan. Dennoch müssen Mieter Rücksicht nehmen - etwa indem sie die Bässe an der Musikanlage herunterdrehen sowie die Fenster schließen. Eine nette Geste ist es, die Nachbarn frühzeitig über die Party zu informieren oder gleich einzuladen. Verursacht ein Partygast einen Schaden im Hausflur, haftet der Mieter als Gastgeber mit. Auch muss er Müll von der Party im Haus beseitigen.

Zur Sicherheit den Balkon aufräumen

Woran die meisten nicht denken, was aber nach Angaben des Brandschutzexperten des Deutschen Feuerwehrverbandes DFV, Frank Hachemer, wichtig ist, ist über Silvester seinen Balkon oder seine Terrasse leer zu räumen. Denn Plastikmöbel oder Abdeckungen für die Gartenmöbel sowie Altpapierlagerungen können zur Brandgefahr werden, wenn Böller und Raketen darauf landen. Gleiches gilt für den trockenen und ausrangierten Weihnachtsbaum. Ein derart angefachtes Feuer könne sich Hachemer zufolge unter Umständen auch in die Wohnung ausbreiten.

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