Urteil: Tierschützerin muss Hundesteuer zahlen

Münster · Eine Tierschützerin aus Mönchengladbach muss Hundesteuer auch für ein Tier zahlen, das sie nur vorübergehend bis zur Weitervermittlung an neue Besitzer bei sich aufgenommen hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies am Mittwoch eine Berufungsklage der Frau gegen die Stadt Mönchengladbach zurück. Anders als zum Beispiel bei einem Diensthund habe die Frau in diesem Fall ein eigenes Interesse an der Haltung: Tierliebe. Daher sei die Klägerin steuerpflichtig, sagte das OVG in der mündlichen Urteilsbegründung (Az.: 14 A 1170/16).

 Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts.

Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts.

Foto: Uli Deck/Archiv

Unerheblich sei, ob sich der Verein, der den Hund möglichst schnell weitervermitteln will, an den Unterhaltskosten für das Tier beteilige. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen kann die nicht zur Verhandlung am Mittwoch erschienene Klägerin Beschwerde einlegen. Die Frau hatte neben zwei eigenen Hunden noch ein drittes Tier von einem Hunderettungsverein bei sich aufgenommen. Gegen den Bescheid der Stadt hatte sie geklagt und wollte für das dritte Tier eine Befreiung und damit rund 360 Euro weniger zahlen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort