Strafbefehl rechtskräftig Sterbenden gefilmt: Geldstrafe und Fahrverbot für Gaffer

Günzburg · Ein Autobahngaffer ist in Bayern zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden.

Der Günzburger Amtsgerichtdirektor Walter Henle sagte am Dienstag, dass ein entsprechender Strafbefehl gegen den Lasterfahrer rechtskräftig geworden sei. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet, dass der Beschuldigte nun 2700 Euro zahlen müsse.

Im September war ein 59 Jahre alter Motorradfahrer auf der A8 tödlich verunglückt. Der 50 Jahre alte Lkw-Fahrer war ausgestiegen und hatte mit seinem Smartphone gefilmt, wie die Ersthelfer vergeblich versuchten, das Leben des Mannes zu retten.

Polizisten nahmen dem Gaffer das Telefon ab. Sie erstatteten Anzeige wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

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