Dicke Luft im Gefängnis Schmerzensgeld für Häftling nach Haft mit Kettenrauchern

Schwerin · Tagelang musste ein Häftling mit Kettenrauchern in einer Zelle verbringen. Ein Zustand, den der 56-Jährige nicht hinnehmen wollte. Also legte er Beschwere gegen die Unterbringung mit den Rauchern ein.

 Weil er seine Haft mit Kettenrauchern verbrachte, legte ein Häftling Beschwerde ein.

Weil er seine Haft mit Kettenrauchern verbrachte, legte ein Häftling Beschwerde ein.

Foto: dpa (Symbolfoto)

Für die tagelange Zwangsgemeinschaft mit zwei Kettenrauchern in einer Haftzelle in Stralsund ist einem ehemaligen Untersuchungsgefangenen ein Schmerzensgeld zugesprochen worden. Das Urteil sei bereits Anfang Mai verkündet worden, sagte am Dienstag eine Sprecherin des Landgerichtes Schwerin und bestätigte einen Bericht des Senders NDR 1 Radio MV.

Demnach soll der 56-Jährige für jeden der fünf Tage im Qualm 100 Euro Entschädigung bekommen, plus fünf Prozent Zinsen (Az. 4 O 165/15). Damit war der Kläger allerdings nicht zufrieden. Laut Gericht hat er das Urteil angefochten, so dass sich nun das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen wird.

Der Betroffene hat dem NDR zufolge schon 2010 unmittelbar nach der Haft beim Landgericht Stralsund Beschwerde gegen die Unterbringung mit Rauchern eingelegt. Die Richter dort, wie auch später das Oberlandesgericht in Rostock, wiesen diese aber ab.

Mit einer Verfassungsbeschwerde hatte der Mann dann aber Erfolg. Die Richter in Karlsruhe entschieden nach NDR-Recherchen im Oktober 2012, dass die Unterbringung zusammen mit starken Rauchern die körperliche Unversehrtheit des Mannes verletzt habe und ein Eingriff in dessen Grundrechte gewesen sei (2 BvR/737/11). Der gelernte Schlosser verbüßt den Angaben zufolge wegen versuchten Mordes derzeit eine sechseinhalbjährige Haftstrafe in der Vollzugsanstalt Bützow. Seine Entlassung stehe im Oktober bevor.

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