Schießerei bei SEK-Einsatz in Köln kommt nochmal vor Gericht

Köln · Fast sieben Jahre nach einer wilden Schießerei bei einem SEK-Einsatz am Kölner Großmarkt muss der Fall erneut vor Gericht verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat das 2016 gesprochene Urteil zum Teil aufgehoben, wie aus einem Beschluss hervorgeht. Dabei geht es um die Frage, ob die verhängte Strafe von einem Jahr auf Bewährung für den damals angeklagten Kaufmann Bestand hat oder geändert werden muss. Komplett neu aufgerollt wird der Fall nicht. Das Landgericht hat dafür einen einzigen Termin in der kommenden Woche angesetzt, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte.

 Nach einem Schusswechsel sieht man Einschusslöcher an einem Sportwagen.

Nach einem Schusswechsel sieht man Einschusslöcher an einem Sportwagen.

Foto: Frank Fuchs/Archiv

Die Schießerei hatte sich im Juni 2011 ereignet. Polizisten versuchten damals, den Kaufmann in seinem Auto festzunehmen. Der Einsatz eskalierte und das SEK beschoss das Auto schließlich mit Sperrfeuer. Der Mann überlebte schwer verletzt. Eine Kernfrage vor Gericht war, wer wann geschossen hatte und wie es zu der Eskalation kommen konnte. Das Gericht verurteilte den Kaufmann wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und Bedrohung. Vom Vorwurf des versuchten Totschlags wurde er freigesprochen.

Zum Prozess war es erst fünf Jahre nach dem Vorfall gekommen. Als Kompensation für die lange Verzögerung wurden daher vier Monate der Bewährungsstrafe im Urteil als bereits vollstreckt erklärt. Nach Angaben des Anwalts des Kaufmanns geht es bei der neuen Verhandlung nun darum, ob die lange Dauer auch Auswirkungen auf die gesamte Strafe von einem Jahr auf Bewährung haben muss, sie zum Beispiel verkürzt. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte zuerst berichtet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort