Richter verhandeln über umstrittenen "Autofahrer-Pranger"

Münster · Ein Beitrag für den sicheren Straßenverkehr oder ein Internet-Pranger? Ein Portal zum Bewerten von Autofahrern im Internet verstößt nach Ansicht von Datenschützern gegen gesetzliche Vorgaben. Die obersten Verwaltungsrichter des Landes schauen jetzt genau hin.

 Oberverwaltungsgericht in Münster.

Oberverwaltungsgericht in Münster.

Foto: Friso Gentsch/Archiv

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt heute über ein Internetportal, auf dem Autofahrer benotet werden können. Die Datenschutzbeauftragte des Landes kritisiert das Angebot als private Verkehrssünderdatei und hat dem Betreiber Auflagen erteilt. Dagegen wehrt dieser sich vor Gericht.

Auf dem Portal fahrerbewertung.de kann jeder nach Eingabe des Kennzeichens den Fahrer mit rot, gelb oder grün bewerten. Die Ampelfarben stehen für negativ, neutral oder positiv. Damit will der Betreiber nach eigenen Angaben einen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten.

Die Datenschützer sehen darin einen Online-Pranger und haben angeordnet, dass die Bewertung nur noch von dem betroffenen Fahrer für sein eigenes Fahrzeug eingesehen werden darf. Außerdem soll es eine Widerspruchsfunktion für den Betroffenen geben. Damit soll Missbrauch durch Nachbarn, Arbeitgeber oder Versicherungen verhindert werden.

Es bestehe keine Notwendigkeit für die durch das Portal geschaffene "Nebenjustiz", weil verkehrswidriges Verhalten bereits ausreichend durch staatliche Behörden überwacht und sanktioniert werde, hatte die Datenschutzbeauftragte in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln argumentiert. Dort hatte sie in großen Teilen Recht bekommen. Dagegen ist der Betreiber vor das Oberverwaltungsgericht gezogen.

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