Urteile Revision nach Urteil gegen Kindermörder Silvio S.

Potsdam · Nach der Verurteilung des Kindermörders Silvio S. haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision eingelegt. Die Ankläger begründen ihren Schritt mit der nicht verhängten Sicherheitsverwahrung, wie ein Sprecher den "Potsdamer Neuesten Nachrichten" sagte.

 Silvio S. war in Potsdam zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte den sechsjährigen Elias und den vierjährigen Mohamed sexuell missbraucht und anschließend getötet.

Silvio S. war in Potsdam zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte den sechsjährigen Elias und den vierjährigen Mohamed sexuell missbraucht und anschließend getötet.

Foto: Ralf Hirschberger

Für eine Stellungnahme war die Behörde zunächst nicht erreichbar. Auch die Verteidiger von Silvio S. fechten das Urteil an. "Wir haben am Freitag vorsorglich fristwahrend Revision eingelegt", sagte Anwalt Mathias Noll der Deutschen Presse-Agentur.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft wollen die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die in ein paar Wochen kommt. Dann zeige sich, ob eine Revision erfolgreich sein könne, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Der 33-jährige Silvio S. war am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte den sechsjährigen Elias aus Potsdam und den vierjährigen Flüchtlingsjungen Mohamed sexuell missbraucht und anschließend getötet, um den Missbrauch zu verdecken.

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