Unter Mindestprofiltiefe Prozess um Todesfahrt: Angeklagter fand Reifen okay

Winsen · Ein Mann fährt mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn, als einer der Reifen plötzlich Luft verliert. Der Wagen kracht gegen die Leitplanke, der Beifahrer wird getötet. Nun kommt der Fahrer vor Gericht. Er soll mit abgefahrenen Reifen unterwegs gewesen sein.

 Laut Anklage hatten die Reifen nicht mehr die erforderliche Mindestprofiltiefe aufgewiesen, was der Angeklagten hätte erkennen können und müssen.

Laut Anklage hatten die Reifen nicht mehr die erforderliche Mindestprofiltiefe aufgewiesen, was der Angeklagten hätte erkennen können und müssen.

Foto:  Hauke-Christian Dittrich

Im Prozess um einen tödlichen Unfall aufgrund abgefahrener Reifen hat der Angeklagte vor dem Amtsgericht Winsen bestritten, von Mängeln des Fahrzeugs gewusst zu haben.

"Äußerlich hatten die Reifen noch Profil", sagte der 24-Jährige beim Prozessauftakt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen vor.

Der Angeklagte soll im Januar 2016 auf der Autobahn A7 in Höhe Thieshope südlich von Hamburg gefahren sein. Bei einer Geschwindigkeit von mindestens 180 Kilometer pro Stunde sei einer der Reifen des Autos geplatzt. Der Wagen sei daraufhin gegen die Leitplanke geschleudert.

Von der Wucht des Aufpralls wurde der nicht angeschnallte Beifahrer aus dem Auto geschleudert. Der 23-Jährige starb wenig später im Krankenhaus. Die beiden anderen Beifahrer erlitten schwere innere Verletzungen.

Laut Anklage hatten die Reifen nicht mehr die erforderliche Mindestprofiltiefe aufgewiesen, was der Angeklagten hätte erkennen können und müssen. Am Nachmittag sollten ein Gutachter und mehrere Zeugen gehört werden.

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