Vorsicht bei Online-Bestellungen Polizei warnt vor Betrugsmasche mit Paketen

Bonn · Ein Paket für den Nachbarn anzunehmen erscheint unverfänglich. Doch es gibt eine Betrugsmasche, die genau diese Annahme ausnutzt. Die Polizei warnt - denn derjenige, der das Paket annimmt, kann auf den Kosten sitzenbleiben.

Es klingelt an der Tür und der Paketzusteller fragt, ob man auch noch ein Paket für den nicht anzutreffenden Nachbarn annehmen kann. Das klingt unverfänglich. Doch die Polizei mahnt aktuell zur Vorsicht: Immer mehr Betrüger bestellen unter fremden Namen für mehrere tausend Euro auf Rechnung und geben als Lieferanschrift eine Adresse an, unter der sie nicht wohnen.

In den meisten Fällen nutzen die Betrüger dazu die urlaubsbedingte Abwesenheit der tatsächlichen Bewohner oder bringen einen fremden Namen an einem leeren Briefkasten an, so die Polizei. Die Paketzusteller geben die Pakete dann meistens bei einem Ersatzempfänger, etwa beim Nachbarn, ab. Dann klingeln die Betrüger und bitten unter falschen Vorwänden um die Herausgabe des Pakets – man sei gerade frisch eingezogen oder ein Verwandter hätte um Abholung gebeten.

Die Polizei bittet daher um Mithilfe und empfiehlt „gesundes Misstrauen“: Man solle nur Pakete für Personen annehmen, die man wirklich kennt und auf Auffälligkeiten insbesondere an Hausbriefkästen achten.

Aufmerksam sein sollte man als Nachbar aus gutem Grund, denn im schlimmsten Fall kann man auf den durch Betrüger verursachten Kosten sitzenbleiben: "Es ist durchaus möglich, dass der Empfänger aus der Nachbarschaft bei einer nicht beglichenen Rechnung im Zweifelsfall bezahlen muss", sagte Viktoria Jerke von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes auf GA-Anfrage. "Wenn ein Betrüger unter falschem Namen bestellt, wäre der Nachbar dann der letzte bekannte Empfänger des Pakets", führt sie aus.

Wer bereits ein Paket angenommen hat und einer unbekannten Person gegenübersteht, wird gebeten, sich den Ausweis zeigen zu lassen und möglichst die Daten, das Aussehen des Abholers, sowie Datum und Uhrzeit zu notieren. Wichtig sei außerdem, die Abholbenachrichtigung des rechtmäßigen Empfängers einzubehalten. Wer einen Betrugsverdacht hege, könne die Herausgabe des Pakets auch verweigern und die Polizei verständigen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort