Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren Polizei durchsucht Wohnungen im Kampf gegen Hasspostings

Wiesbaden · Im Zuge der Bekämpfung von Hasskommentaren im Internet hat die Polizei am Donnerstag in einer bundesweiten Aktion Wohnungen durchsucht. Unter anderem wurden Computer sichergestellt.

Das Bundeskriminalamt hat am Donnerstag den inzwischen dritten bundesweiten "Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings" koordiniert. 20 Polizeidienststellen in Berlin, Bayern, Brandenburg, Hessen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind an der Aktion beteiligt, wie das BKA mitteilte.

In mehreren Bundesländern wurden „Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und weitere Maßnahmen“ durchgeführt. Insgesamt 29 Beschuldigten werde unter anderem vorgeworfen, im Internet strafbare Hasskommentare gepostet zu haben. Das können Aufforderungen zu Straftaten, Beleidigungen, aber auch fremdenfeindliche Beschimpfungen oder Bedrohungen sein. Die Beschuldigten werden zudem der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten verdächtigt. Sechs Einsätze gab es in Nordrhein-Westfalen. In Bonn und der Region wurden die Ermittler nicht aktiv.

„Die Grenze zwischen der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit und den strafgesetzlichen Bestimmungen wird im Internet leider zu oft überschritten“, heißt es in einer Stellungnahme des Landeskriminalamtes NRW.

Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich

Von über 39.000 Straftaten Politisch motivierter Kriminalität im Jahr 2017 seien 5,7 Prozent den Hasspostings zuzuordnen. 74 Prozent der insgesamt 2270 registrierten strafbaren Hasspostings stuft die Polizei als politisch rechts motiviert ein. Mit Beginn der Flüchtlingskrise in den Jahren 2014/2015 sei es zu einem deutlichen Anstieg von Hasspostings in den sozialen Medien aus dem überwiegend rechtsextremen Spektrum gekommen. Die mit 56 Prozent der Fälle statistisch am häufigsten registrierte Form des Hasspostings fällt unter den Straftatbestand der Volksverhetzung (1275 von 2270 Fällen). Volksverhetzung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Der Aktionstag wird mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime der Justiz in Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW) und dem LKA Nordrhein-Westfalen abgestimmt, die sich im Rahmen des nordrhein-westfälischen Projekts "Verfolgen statt nur Löschen" einbringen.

Mit dem mittlerweile dritten Aktionstag gegen Hasspostings wollen die Ermittler unterstreichen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das Bundeskriminalamt ruft dazu auf, Hetze und Hass im Internet bei der Polizei anzuzeigen.

Mit dpa-Material

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