Gerichtsurteil Polizei-Bewerberin darf doch ins Auswahlverfahren

Düsseldorf · Eine 161,5 Zentimeter große Frau darf nicht von der Bewerbung für die Polizei ausgeschlossen werden, weil sie zu klein ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden.

 Der Eingang des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ist zu sehen.

Der Eingang des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ist zu sehen.

Foto: Martin Gerten/Archiv

Die Richter kritisierten die per Erlass erfolgte Festsetzung von Mindestkörpergrößen für Männer und Frauen für den Polizeidienst. Demnach müssen männliche Bewerber mindestens 1,68 Meter groß sein, Frauen 1,63 Meter. Dadurch seien etwa Männer, die nur 1,67 Meter groß aber ansonsten geeignet sind, vom Verfahren ausgeschlossen. "Wir brauchen ein Gesetz, weil Grundrechte im Spiel sind", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller in einer kurzen Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP) forderte eine Abschaffung der starren Mindestgrößen und eine bundesweite Regelung. "Natürlich kommt es im Polizeiberuf auch auf die körperliche Durchsetzungsfähigkeit an", sagte der GdP-Vorsitzende in NRW, Arnold Plickert. Dies hänge aber nicht allein davon ab, ob Bewerber wenige Zentimeter größer oder kleiner seien. Kleinere Bewerber könnten, wie etwa heute schon in Bayern, durch einen sportlichen Vortest ihre Leistungsfähigkeit beweisen.

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